Tötungsdelikt Adeline wird in Genf vor neuen Richtern verhandelt

Tötungsdelikt Adeline wird in Genf vor neuen Richtern verhandelt

15.05.2017, 11:00

Der mutmassliche Täter im Tötungsdelikt an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline steht seit Montagmorgen vor Gericht in Genf. Er muss sich erneut in erster Instanz vor der Justiz verantworten. Ein erster Prozess im Oktober wurde abgebrochen.

Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal wortlos und nahm auf der Anklagebank Platz. Gekleidet mit einem türkisfarbenen T-Shirt, grauen Hosen und Turnschuhen, verfolgte er den Beginn des zweiten Gerichtsprozesses regungslos.

Zum Auftakt der Gerichtsverhandlung wurden prozessuale Fragen verhandelt, unter anderem forderten sowohl die Verteidigung wie auch die Vertreter der Opferfamilie, dass die Direktorin des unterdessen geschlossenen, auf Resozialisierung spezialisierten Zentrums «La Pâquerette», vor Gericht aussagt.

Wie beim ersten Prozess im Oktober legte sie jedoch ein medizinisches Zeugnis vor, um nicht vor Gericht erscheinen müssen. Nach Angaben ihres Arbeitgebers, den Genfer Universitätsspitälern (HUG), ist sie seit September 2016 krank geschrieben.

Das Gericht zog sich nach 10 Uhr zurück, um auch weitere Anträge auf die Befragung von Zeugen zu beraten. Unter anderem hatte die Verteidigung gefordert, die polnische Ex-Freundin des Angeklagten vorzuladen.

Die Verhandlung um das Tötungsdelikt Adeline muss neu aufgerollt werden, weil bisherigen Richter wegen Zweifeln an ihrer Unbefangenheit in den Ausstand treten mussten. Grund dafür war die umstrittene Anordnung eines dritten psychiatrischen Gutachtens.

Prozess beginnt bei Null

Wie alle anderen Entscheide des ersten Gerichts wurde die Anordnung des Gutachtens aufgehoben. Die neu bestellten Richter, darunter Gerichtspräsident Fabrice Roch, werden wieder bei Null anfangen müssen.

Sie werden beispielsweise den Angeklagten neu befragen, ebenso wie die Verfasser der zwei psychiatrischen Gutachten aussagen. Eines der Gutachten war von zwei Schweizer Gerichtspsychiatern erstellt worden, das andere von zwei französischen Experten.

Während eines Freigangs getötet

Der 42-jährige Angeklagte ist wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls angeklagt. Der französisch-schweizerische Doppelbürger riskiert eine lebenslängliche Verwahrung. Für diese Frage sind die psychiatrischen Gutachten entscheidend.

Der Angeklagte hatte bei der Untersuchung gestanden, die 34-jährige Genferin am 12. September 2013 während eines Freigangs getötet zu haben. Der mutmassliche Täter war wegen zweier Vergewaltigungen in den Jahren 1999 und 2001 bereits zu insgesamt 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Prozess dauert mehrere Tage. Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch nicht klar. (sda)

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