Am 4. Mai 2013 kam es während des Matchs des FC St. Gallen gegen die Berner Young Boys zu Ausschreitungen. Dabei wurde eine WC-Anlage im Gästebereich demoliert. Es entstand ein Sachschaden von 30'000 Franken. Die St. Galler Behörden leiteten daraufhin Ermittlungen ein, in derer Folge ein 28-jähriger YB-Fan zu Unrecht verhaftet wurde, wie die Schweiz am Sonntag berichtet. Was lief schief? watson sprach mit dem leitenden Staatsanwalt Thomas Hansjakob über den Fall.
Die Ermittlungen im Fall eines YB-Fans, der zu Unrecht von der St. Galler Polizei verhaftet wurde, gingen ziemlich in die Hose. Was lief schief?
Nichts. Wir haben im Nachhinein lediglich feststellen müssen, dass zwei Verdächtige nicht an den Ausschreitungen vom Mai 2013 beteiligt waren. Ich will die Verantwortung keineswegs abschieben, dennoch muss ich festhalten, dass nicht wir, sondern die Kantonspolizei Bern die Personen identifiziert hat.
Mit Verlaub, es hat sich herausgestellt, dass die Staatsanwaltschaft, deren Vorsteher Sie sind, einen Unschuldigen zu einem der zwei Hauptverdächtigen gemacht hat. Das ist eine krasse Fehlleistung.
Das ist unschön, aber solche Verwechslungen kann es geben. Die Hooligans kleiden sich ähnlich, tragen die gleichen Pullis und Sonnenbrillen. Da ist es schwierig, Täter aus der Menge herauszufiltern. Natürlich ist die Verwechslung bedauerlich. Von 30 Fällen sind es aber lediglich zwei Personen, die fälschlicherweise verhaftet wurden. Das ist eine gute Quote.
Dem jungen Mann wurde Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Verstoss gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen. Vorwürfe, die sich nicht erhärten liessen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Anfangsverdachte nicht bestätigen lassen. Wir können nicht mehr tun, als möglichst gutes Bildmaterial von Verdächtigen an die Behörden des Herkunftskantons zu liefern.
Weshalb erhielten vier weitere Personen eine Vorladung, obwohl sie gar nicht in St. Gallen waren?
Ich kann nur nochmals betonen: Wir haben Bilder übermittelt. Die Namen, die uns dazu geliefert wurden, waren offenbar falsch. Das liess sich schriftlich bereinigen.
Aber Sie tragen die Verantwortung für die miserable Fahndungsarbeit.
Was wurde denn in St. Gallen falsch gemacht? Die Berner Behörden haben uns, wie gesagt, zu einigen Bildern falsche Namen genannt. Wo der Hund begraben liegt, kann ich Ihnen nicht sagen. Aufgrund dieser Informationen haben wir die Fahndung eingeleitet. Dass wir einen jungen Mann verhaftet haben, der nichts mit der Sache zu tun hatte, ist sehr unglücklich.
Mit anderen Worten: Die St. Galler und Berner Behörden haben versagt.
Wir haben Bildmaterial über Ausschreitungen nach Bern geliefert – worin da ein Versagen liegt, kann ich nicht erkennen. Es ist immer ein Vorteil, wenn wir auf eigenes Bildmaterial zurückgreifen können. Die AFG Arena hat auf diese Saison hin massiv in moderne Überwachungskameras investiert. So lassen sich Hooligans nun besser identifizieren. Der St. Galler Polizei ist eine solche Verwechslung meines Wissens noch nie passiert. Aber – und auch das habe ich schon erwähnt – es ist sehr schwierig, Täter zu erkennen, weil sich die Fans genau gleich kleiden. Da kann es zu Verwechslungen kommen.
Mit dieser Vorgehensweise nehmen Sie in Kauf, das unschuldige Fans verhaftet werden.
Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht.
Lukas Meier von der Fanarbeit Bern spricht gegenüber der «Schweiz am Sonntag» von einer «Terror-Fahnung». Es stellt sich hier die Frage nach der Verhältnismässigkeit.
Wir hatten einen Sachschaden von 30’000 Franken zu beklagen. Toiletten gingen in die Brüche, Türen wurden aus den Angeln gehoben, Plexiglas eingeschlagen, Polizisten mit verschiedenen Gegenständen beworfen. Ja, es ist verhältnismässig, wenn wir versuchen die dafür verantwortlichen Personen zu identifizieren. Wenn nun dieser Fanarbeiter von «Terror-Fahndung» spricht, sollte er sich vielleicht die Überwachungsvideos ansehen. Ein Durchschnittsbürger würde bei einer solchen Zerstörungswut wahrscheinlich von Terror sprechen, zeigte man ihm das Videomaterial.
Sie sind also rundum zufrieden? Auch mit dem mittelalterlichen Internetpranger?
Unsere Arbeit hat sich bewährt. 30 von 50 Tätern konnten identifiziert werden. Von den Personen, die wir mit Bild auf unserer Site veröffentlicht haben, besitzen wir Videomaterial, das ganz klar zeigt, dass sie an den Ausschreitungen beteiligt waren.
Sie sind nicht der Auffassung, die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben?
Nein. Es liegt in der Natur der Sache, dass es zu Verwechslungen kommen kann. Das sollte zwar nicht passieren, und dazu stehe ich.
Haben Sie sich eigentlich bei dem jungen Mann, der fälschlicherweise verhaftet wurde, entschuldigt?
Wer unschuldig in ein Strafverfahren verwickelt wird, hat im Rahmen der gesetzlichen Regeln Anspruch auf Entschädigung. Ich kann mich aber nicht für Dinge entschuldigen, die ich nicht verschuldet habe.
Meint der das wirklich Ernst?
Ab jetzt mache ich einen riesigen Bogen um diesen Kanton. Schon dass die ihre Würste ohne Senf essen war mir sehr suspekt...