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So will der Bundesrat im Gesundheitswesen Millionen sparen

14.09.2018, 14:0314.09.2018, 16:28

Der Bundesrat will das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen. Er hat am Freitag verschiedene Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Damit hofft er, mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr zu sparen.

Die Massnahmen gehen auf den Bericht einer Expertengruppe und Vorschläge aus dem Parlament zurück. Im März hat der Bundesrat beschlossen, dass ein erstes Massnahmenpaket dieses Jahr, ein zweites Ende 2019 in die Vernehmlassung gehen soll. Mit der Aufteilung will er den Widerstand etwas brechen.

Alle seien sich einig, dass Kosten gespart werden müssten, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Doch sobald konkrete Massnahmen vorgeschlagen würden, gebe es Widerstand. Es geht um Milliarden. «Die Interessen, die auf dem Spiel stehen, sind gewaltig», sagte Berset.

Widerstand der Pharma-Lobby

So bläst dem Gesundheitsminister bei der wohl wirkungsvollsten Massnahme der ersten Etappe schon jetzt ein kalter Wind ins Gesicht. Es geht um ein Referenzpreissystem für Generika. Diese seien in der Schweiz teilweise doppelt so teuer wie in anderen europäischen Ländern, sagte Berset. Deshalb soll künftig für alle Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff ein maximaler Preis vergütet werden.

Der Preisüberwacher fordert seit Jahren ein Referenzpreissystem. Er schätzt, dass sich damit bis zu 400 Millionen Franken pro Jahr einsparen lassen. Dagegen laufen Pharma- und Chemieindustrie, Ärzteschaft und Apotheker Sturm. Die von ihnen gegründete Allianz gegen Referenzpreise warnen vor schlechteren Therapien, steigendem Medikamentenverbrauch und weniger Versorgungssicherheit.

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Video: srf/SDA SRF

Gegen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Experimentierartikel dürfte es vergleichsweise wenig Widerstand geben. Dieser soll den Kantonen und Tarifpartnern die Möglichkeit geben, innovative, kostendämpfende Pilotprojekte durchzuführen. Berset nannte als Beispiele Pilotprojekte zur einheitlichen Finanzierung stationärer und ambulanter Leistungen oder Versuche im Bereich der integrierten Versorgung.

Blockade verhindern

Eine nationale Tariforganisation soll ebenfalls zur Dämpfung des Kostenwachstums im ambulanten Bereich beitragen. In dieser sollen die Tarifpartner die Tarifstruktur ständig entwickeln und anpassen. Können sich die Tarifpartner nicht einigen, soll der Bundesrat eine Tariforganisation ins Leben rufen. «Es braucht einen gewissen Druck», sagte Berset.

Er hofft, dass das Tarifbüro dank der besseren Datenlage zu hohe Tarife leichter identifizieren und auch anpassen kann. Die Erfahrungen mit der Tariforganisation im stationären Bereich sind nach seinen Angaben sehr gut. Vorschriften über die Tarifstrukturen will der Bundesrat aber nicht machen.

Als weitere Massnahme sollen Ärzte, Spitäler und Krankenkassen dem Bund künftig auch die Daten liefern müssen, die für die Anpassung und die Genehmigung von Tarifen nötig sind. So will der Bundesrat die Zunahme der erbrachten Leistungen unter Kontrolle halten.

Ärzte, Spitäler und Krankenkassen sollen verpflichtet werden, verbindliche Massnahmen zur Steuerung der Kosten zu vereinbaren. Ziel ist es, das ungerechtfertigte Mengenwachstum zu bremsen. Damit sind unbegründete ärztliche Leistungen gemeint. Kommt keine Einigung zu Stande, soll der Bundesrat selber solche Massnahmen festlegen können.

Die Ausweitung der Leistungen kann auch mit Pauschalen verhindert werden. Daher will der Bundesrat einheitliche Pauschaltarife für einzelne Eingriffe fördern können. Auf eine Pflicht, Pauschalen zu vereinbaren, verzichtet der Bundesrat.

Prämienwachstum bremsen

Patienten sollen künftig immer eine Kopie der Rechnung erhalten, damit sie diese prüfen können. Auch die Bundesbehörden wollen bei den Rechnungen genauer hinschauen. Die Massnahme hat beträchtliches Kostendämpfungspotenzial, wie der Bundesrat in einem Bericht schreibt. Unnötige Behandlungen könnten vermieden und die verantwortlichen Leistungserbringer zur Rechenschaft gezogen werden.

Schliesslich sollen die Krankenkassenverbände gegen die Zulassung von Spitälern und Pflegeheimen Beschwerde führen können. Damit will der Bundesrat einer kostspieligen Überversorgung entgegenwirken. Nach der aktuellen Rechtsprechung haben die Krankenkassenverbände kein Beschwerderecht, was nach Ansicht des Bundesrats zu einem Ungleichgewicht führt.

Kostendeckel aufgeschoben

Der Bundesrat hofft, mit diesen Massnahmen mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr sparen zu können. Mit Prognosen ist er aber vorsichtig. Die Einsparungen hingen stark von der konkreten Umsetzung ab, sagte Berset.

Tiefere Gesundheitskosten bedeuten tiefere Prämien. Vorläufig steigen die Prämien ständig weiter. Ein Teil des Kostenwachstums lässt sich nicht durch den technischen Fortschritt oder die Alterung der Bevölkerung erklären. Eine Tarmed-Revision sollte strukturelle Probleme beheben. Die Tarifpartner konnten sich jedoch nicht einigen, worauf der Bundesrat aktiv wurde.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Dezember 2018. Es handelt sich um ein erstes von zwei geplanten Massnahmenpaketen. Eine weitere Etappe soll Ende 2019 folgen. Diese enthält möglicherweise den von der Expertengruppe vorgeschlagenen Kostendeckel. In der ersten Etappe hat der Bundesrat darauf verzichtet. Die Massnahme sei stark umstritten, sagte Berset. (sda)

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Video: srf

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