Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Schwulen-Gesetze verurteilt. Das Verbot von «Propaganda für Homosexualität» verstösst aus Sicht der Strassburger Richter gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot.
Es erfülle keinen legitimen öffentlichen Zweck und fördere vielmehr Homophobie, heisst es in dem Urteil von Dienstag. Das aber sei mit den Werten einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar.
In Russland wird seit 2013 bestraft, wer sich in Anwesenheit Minderjähriger positiv über Homosexualität äussert. Auf regionaler Ebene traten bereits 2003 und 2006 ähnliche Gesetze in Kraft.
Die Kläger sind drei Aktivisten, die gegen die Gesetze protestiert hatten und deshalb Geldbussen zahlen mussten. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach ihnen nun Entschädigungen zwischen 8000 und 20'000 Euro zu. (sda/dpa)