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Tödlicher Erdrutsch im Tessin hat ein juristisches Nachspiel

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Erdrutsch im Tessin
Bei einem Erdrutsch in der Nähe von Lugano sind in der Nacht auf Sonntag mindestens zwei Menschen ums Leben gekommen. Aufnahmen zeigen das komplett zerstörte Wohnhaus.
quelle: ti-press / gabriele putzu
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Staatsanwalt untersucht

Tödlicher Erdrutsch im Tessin hat ein juristisches Nachspiel

Am Tag eins nach dem tödlichen Erdrutsch in Davesco TI bei Lugano dauern die Aufräumarbeiten am Unglücksort an. Die Tessiner Staatsanwaltschaft und ein Geologe beginnen unterdessen mit der rechtlichen Untersuchung der Katastrophe.
17.11.2014, 12:3817.11.2014, 16:38
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«Wir müssen in den kommenden Tagen klären, welche Rolle die Mauer spielte, welche sich oberhalb des zerstörten Gebäudes am Berghang befand», sagte Geologe Urs Lüchinger am Montag auf Nachfrage der Nachrichtenagentur sda.

Lüchinger wurde von der Stadtgemeinde Lugano mit der Untersuchung beauftragt und arbeitet mit der Tessiner Staatsanwaltschaft zusammen. Zu klären sind laut Lüchinger mindestens zwei Szenarien: Die Mauer stürzte durch einen vorherigen Erdrutsch ein und die Schlamm- und Gesteinsmasse ergoss sich dann in Richtung des Wohnhauses am Fuss des Hangs. Oder aber die eingestürzte Mauer selbst löste einen Erdrutsch am Berghang aus, der dann das Haus zerstörte.

Die Tessiner Staatsanwaltschaft werde nun gemeinsam mit dem Geologen Lüchinger einen Untersuchungsbericht der Vorfälle in der Nacht von Samstag auf Sonntag erstellen, sagte der Sprecher der Tessiner Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Bei der Untersuchung werden laut Staatsanwaltschaft auch Bauingenieure mit einbezogen.

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Gefahrenzonen werden im «demokratischen Prozess» bestimmt

Das zerstörte Wohnhaus befand sich laut Angaben des Luganeser Gemeindepräsidenten Marco Borradori (Lega) vom Sonntag nicht in einer Gefahrenzone für Erdrutsche. Diese Gefahrenzone werden gemäss dem Tessiner Departement der Territorien seit 1990 erstellt.

Es handle sich dabei um einen «demokratischen Prozess», rechtfertigt sich ein Sprecher des Departements auf Anfrage. Eine kantonale Expertenkommission überprüfe dabei das entsprechende Gelände und arbeite dann einen Entwurf aus – dieser werde dann den Gemeinden und der Bevölkerung vorgelegt. Sie können dann Einspruch erheben.

«In der Vergangenheit gab es fast ausschliesslich Widerstand aus der Bevölkerung gegen die Einführung einer Gefahrenzone», sagte der Departementsprecher weiter. Gehöre ein Wohngebiet zu einer solchen Gefahrenzone, habe dies auch Auswirkungen auf die Immobilienpreise und die Bauverordnungen. Die Kantonsstrasse am Unglücksort bleibt laut Polizeiangaben vom Montag bis auf weiteres gesperrt. (whr/sda)

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