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Zürcher Regierung verstiess wegen Demo-Beschränkung gegen Verfassung

Frauen demonstrieren am Samstag in Zürich trotz Polizeiverbot für ihre Anliegen.
Am 8. März demonstrierten viele Frauen trotz Verbot in Zürich. Gemäss Verwaltungsgericht war die Demo-Beschränkung auf 15 Personen nicht zulässig. Bild: KEYSTONE

Zürcher Regierung verstiess wegen Demo-Beschränkung gegen Verfassung

06.05.2021, 11:4406.05.2021, 12:22
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Bis am 18. April waren im Kanton Zürich nur Demonstrationen bis maximal 15 Personen erlaubt. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat diese Einschränkung nun als «unverhältnismässig» eingestuft. Sie habe gegen die Bundesverfassung verstossen.

Ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei nur zulässig, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt seien, schreibt das Zürcher Verwaltungsgericht in seinem Urteil, das am Donnerstag publiziert wurde.

Die 15-er-Regel, welche im Kanton Zürich galt, sei unverhältnismässig gewesen, vor allem angesichts des heutigen Wissenstandes zu den Corona-Ansteckungen und der geltenden Maskenpflicht an Demonstrationen.

Behörden könnten eine Demonstration zudem immer auch nicht bewilligen, schreibt das Gericht weiter. Das Verwaltungsgericht gab damit neun Personen eines linken Bündnisses aus dem Umfeld von Klimastreik und Frauendemos Recht, die gegen die Zürcher Demonstrations-Einschränkung Einsprache erhoben hatten.

Menschen demonstrieren mit einem Sitzstreik gegen die aktuelle Politik am internationalen Klimastreik Tag am Freitag, 19 Maerz 2021 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Klimaaktivistinnen demonstrieren an einem Sitzstreik am 19. März 2021 in Zürich. Bild: keystone

15-er-Regel sorgte für Kritik

Die Beschränkung auf 15 Teilnehmende sorgte im Raum Zürich mehrfach für Diskussionen. Auch die Stadtzürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) übte öffentlich Kritik am Kanton. Sicherheitsvorsteher Mario Fehr (SP) wollte die Einschränkung aber trotz Kritik nicht lockern. Grosse Demonstrationen könnten nicht Corona-tauglich durchgeführt werden, sagte er im März.

Der Bund erlaubt Demonstrationen ohne Teilnehmerbegrenzung. Allerdings stellt er es den Kantonen frei, strengere Regeln zu erlassen. Mittlerweile liegt die erlaubte Teilnehmerzahl auch im Kanton Zürich wieder bei 100 Personen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Zürcher Regierungsrat kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. (sda)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Phteven Phtiz
06.05.2021 13:21registriert Oktober 2016
Unpopular opinion: Die wichtigste Information im Artikel ist „angesichts des heutigen Wissensstands“.
Wissen wandelt sich fortlaufend, auch bzgl. Corona. Schlussendlich muss man sich fragen, ob demonstrieren während einer Pandemie wirklich nötig & nicht kontraproduktiv für das jeweilige Anliegen ist.
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