Die Bilder der Rechtsextremen, welche durch die US-Stadt Charlottesville zogen, hängen nach. Die Demonstranten schreckten nicht davor zurück, offen Nazi-Fahnen zu tragen und mit Hitler zu sympathisieren.
To those demanding photographic evidence of Nazi regalia in #charlottesville, here's what's on display before breakfast. Be safe today pic.twitter.com/sbdkgv9eD1
— Andy Campbell (@AndyBCampbell) 12. August 2017
Video: Alt-right marcher shouting "Heil, Trump" while waving nazi salute
— Scott Dworkin (@funder) 12. August 2017
via @tomperriello #charlottesville #AMJoy pic.twitter.com/s3MMSxEhWe
Emblematic indeed#Charlottesville pic.twitter.com/qTvTB3BpSa
— Andy Campbell (@AndyBCampbell) 12. August 2017
Unidentified militia has arrived at #EmancipationPark ahead of the #Charlottesville rally with guns in tow. pic.twitter.com/zCLCBU78PF
— Craig Stanley (@_CraigStanley) 12. August 2017
Die Rechtsradikalen wurden allerdings nicht einfach toleriert. Es formierte sich eine lautstarke Gegendemonstration, die grösstenteils friedlich blieb. Mit Ausnahmen wie folgende Bildstrecke zeigt:
wow, i love art pic.twitter.com/6AwULRa1va
— nañi (@pettyblackgirI) 13. August 2017
Ein Rechtsextremer hob zum Hitler-Gruss an, worauf er von einem Mann die Faust kassierte. Die Szene erinnert an den Tag von Donald Trumps Inauguration, als ein bekanntes Mitglied der «Alt-Right»-Bewegung vor laufender Kamera von einem Mann attackiert wurde.
Ähnliches ereignete sich auch am Wochenende in der deutschen Stadt Dresden. Ein betrunkener amerikanischer Tourist setzte zum Hitler-Gruss an, worauf er krankenhausreif geprügelt wurde.
Anfangs August wurden in Berlin zwei chinesische Touristen verhaftet, welche vor dem Reichstag den Hitler-Gruss machten. Die beiden Männer, 36 und 49 Jahre alt, wurden darauf vernommen und kamen nach einer richterlich angeordneten Sicherheitsleistung von je 500 Euro wieder auf freien Fuss.
Der Hitler-Gruss ist in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verboten. In der Schweiz ist er nicht in jedem Fall strafbar. Dies entschied das Bundesgericht im Jahr 2014. Strafbar macht sich nur, wer damit Propaganda macht. (cma)