Drogerieketten-Gründer Schlecker zu Bewährungsstrafe verurteilt

Drogerieketten-Gründer Schlecker zu Bewährungsstrafe verurteilt

27.11.2017, 13:28

Der ehemalige Drogerieunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Ein Gericht in Deutschland verurteilte den 73-Jährigen am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54'000 Euro.

Schleckers Kinder Lars und Meike wurden dagegen vom Landgericht Stuttgart (Baden-Württemberg) zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten respektive zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass er als Eigentümer der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseite geschafft hatte - Geld, das den Gläubigern am Ende fehlte. Sein Verteidiger hatte die Forderung als überzogen bezeichnet.

Die einst grösste deutsche Drogeriekette hatte im Januar 2012 nach jahrelangen Verlusten Insolvenz angemeldet. Im Prozess ging es im Kern darum, wann Schlecker die drohende Pleite kommen sah.

Von diesem Zeitpunkt an hätte er dem Unternehmen kein Geld mehr entziehen dürfen. Das Verfahren gegen Schleckers Frau Christa war eingestellt worden. (sda/reu)

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