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Der Verhandlungssaal der Grossen Kammer des EGMR.<br data-editable="remove">
Der Verhandlungssaal der Grossen Kammer des EGMR.
Bild: KEYSTONE

Brisantes Urteil aus Strassburg: Muss die Schweiz 200 Millionen an Iraker zahlen?

Ein ehemaliger Gefolgsmann des irakischen Diktators Saddam Hussein hat die Schweiz verklagt, weil sie sein Vermögen konfisziert hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündet heute sein Urteil, bei dem es um mehr geht als um Geld.
21.06.2016, 12:4321.06.2016, 13:01

Auf den ersten Blick veröffentlicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg heute ein Urteil in einem simplen Rechtsstreit. Tatsächlich geht es um eine Frage von globaler Dimension: Kann sich ein Staat mit Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) über eine Resolution des UNO-Sicherheitsrats hinwegsetzen? 

Khalaf al-Dulimi, ehemaliger Finanzchef des irakischen Geheimdienstes unter Diktator Saddam Hussein, hat die Schweiz verklagt, weil sie nach der irakischen Invasion in Kuwait 1990 seine Vermögenswerte von 200 Millionen Dollar eingefroren hatte. Die Schweiz berief sich bei ihrem Entscheid auf eine Resolution des UNO-Sicherheitsrats und liess das Geld einem Entwicklungsfond für den Irak zukommen.

Am 6. August 1990 verhängte der UNO-Sicherheitsrat umfassende Sanktionen gegen den Irak.
Am 6. August 1990 verhängte der UNO-Sicherheitsrat umfassende Sanktionen gegen den Irak.
Bild: AP NY

Der einstige Saddam-Gefolgsmann argumentierte, sein Recht auf ein faires Verfahren gemäss Artikel 6 der EMRK sei verletzt worden, weil die UNO ihn auf eine schwarze Liste gesetzt habe, ohne dass er sich dagegen habe wehren können. Das Bundesgericht in Lausanne wies die Klage ab mit der Begründung, die Schweiz habe wegen der Verbindlichkeit der UNO-Resolution keinen Ermessensspielraum gehabt – obwohl sie damals noch nicht Mitglied der Vereinten Nationen war.

Hilfe von Frankreich und Grossbritannien

Al-Dulimi gelangte darauf an den EGMR. Die Strassburger Richter gaben ihm Recht und verurteilten die Schweiz 2013 mit vier zu drei Stimmen. Dieses Verdikt wurde von zahlreichen Rechtsexperten kritisiert. Die Schweiz zog den Fall weiter an die Grosse Kammer des EGMR.

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In der Verhandlung im Dezember 2014 betonte ihr Rechtsvertreter Frank Schürmann den Vorrang der UNO-Charta gegenüber der EMRK. Er wurde dabei von Frankreich und Grossbritannien unterstützt, den europäischen Vetomächten im UNO-Sicherheitsrat. Diese Konstellation zeigt, dass die Bedeutung des Falles über einen simplen Streit um Geld hinaus geht.

Die Grosse Kammer, deren Entscheid endgültig ist, tat sich bei der Urteilsfindung schwer. Seit der Verhandlung sind eineinhalb Jahre vergangen, eine auch für Strassburger Verhältnisse lange Zeit. Heute um 16 Uhr wird der Urteilsspruch verkündet.

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