Das Zürcher Obergericht muss sich ein zweites Mal mit dem Erbschaftsstreit zwischen der Lebenspartnerin des 2010 verstorbenen Aviatik-Unternehmers Carl W. Hirschmann und dessen beiden Söhnen auseinandersetzen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Söhne teilweise gutgeheissen.
Das Zürcher Obergericht hatte im April vergangenen Jahres entschieden, dass der Frau gemäss einem 2008 erstellten Testament 10 Millionen Franken aus dem Vermögen des Verstorbenen zustehen. Der frühere Clubbesitzer Carl Hirschmann und sein Bruder reichten gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht ein und erhielten nun teilweise Recht.
Der Verstorbene hatte nach dem im Original vorhandenen Testament aus dem Jahr 2008 zwei Nachträge gemacht. Diese sind jedoch nur als Kopie vorhanden. Deshalb ist unklar, was der letzte Wille des Aviatik-Unternehmers war.
Das Bundesgericht hat die Sache deshalb zur Klärung der Fragen an das Obergericht zurückgewiesen. Nach dessen Entscheid steht den Parteien abermals der Weg ans Bundesgericht offen. (whr/sda)