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Geflügelpest

Bund schränkt wegen Geflügelpest Einfuhren aus Norddeutschland ein

11.11.2014, 22:2912.11.2014, 11:12

Um die Einschleppung der Geflügelpest zu verhindern, schränkt der Bund den Import von Geflügelfleisch aus mehreren norddeutschen Gemeinden ein. Die hochansteckende Geflügelpest – auch unter dem Namen Vogelgrippe bekannt – ist in einer Trutenhaltung im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochen.

Es handelt sich dabei um einen neuen Stamm dieser Krankheit (H5N8), der in Europa zuvor noch nie aufgetreten ist, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstagabend mitteilte. Eine Übertragung von Erregern des Stammes H5N8 auf den Menschen sei bisher aber noch nie beobachtet worden.

Ab Mittwoch setzt das BLV verschärfte Bestimmungen für den Import von Geflügelprodukten in Kraft: Aus mehreren norddeutschen Gemeinden ist die Einfuhr von ungekochtem Geflügelfleisch und ungekochten Eiern verboten. Auch lebendiges Geflügel darf nicht eingeführt werden.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Seuche, wie das BLV auf seiner Webseite schreibt. Bei Verdacht und beim Auftreten von Geflügelpest müssen strenge Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden: Die Tiere der versuchten Bestände müssen getötet und Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden.

Die Klassische Geflügelpest oder Aviäre Influenza erlangte unter dem Namen Vogelgrippe traurige Bekanntheit. Seit 1997 hatte sich der neue aggressive Virenstamm H5N1 in vielen Ländern ausgebreitet. Dieser kann von Tier zu Mensch übertragen werden, kaum aber von Mensch zu Mensch. (sda)

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