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«Geheimverträge» unter Druck – wer haftet für unsere AKWs?

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Nachtaufnahme des AKW Leibstadt.Bild: KEYSTONE

«Geheimverträge» unter Druck – wer haftet für unsere AKWs?

Was passiert, wenn die Betreiber von Atomkraftwerken die Stilllegungs- und Entsorgungskosten nicht bezahlen können?
30.11.2016, 04:4730.11.2016, 10:49
ANTONIO FUMAGALLI / Aargauer Zeitung
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Noch sind alle fünf Schweizer Atomkraftwerke am Netz. Wie lange das noch der Fall ist, bleibt mit Ausnahme von Mühleberg, das 2019 abgeschaltet wird, weiterhin offen – so hat es das Stimmvolk am Sonntag entschieden.

Doch auch wenn die politisch definierten Laufzeiten vom Tisch sind: Eines Tages werden alle AKW ihr Lebensende erreicht haben. Dann beginnt die Phase der Stilllegung und Entsorgung, die nicht nur hochkomplex, sondern auch ungemein teuer ist. Berechnungen von 2011 gehen von insgesamt gut 20 Milliarden aus, neuste Zahlen werden noch vor Weihnachten erwartet.

Gemäss Kernenergiegesetz (KEG) gilt bei den anfallenden Kosten das Verursacherprinzip. Sprich: Die AKW-Betreiber müssen dafür aufkommen. Damit diese nicht vom einen auf den anderen Tag vor Milliardenkosten stehen, zahlen die Eigentümer seit 1984 einen jährlichen Betrag in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) ein.

Solidarität per Gesetz

Das Gesetz sieht auch die Solidarhaftung vor: Sollte ein AKW-Betreiber zahlungsunfähig werden, haften die übrigen AKW entsprechend ihrem Anteil an den Beiträgen und müssen Nachschüsse aus ihren eigenen Mitteln leisten.

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Atomkraftwerk Gösgen im Kanton Solothurn.Bild: KEYSTONE

Haben auch die anderen kein Geld mehr, entscheidet gemäss KEG die Bundesversammlung, «ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nicht gedeckten Kosten beteiligt». Mit anderen Worten: Am Ende der Kaskade wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten.

So weit, so klar. Bei den beiden jüngsten und leistungsstärksten Atomkraftwerken der Schweiz – Gösgen und Leibstadt – ist die Ausgangslage allerdings komplizierter: Eigentümer der Werke sind die KKG AG (Gösgen) sowie die KKL AG (Leibstadt), wobei an der jeweiligen Eigentümergesellschaft mehrere Partner beteiligt sind.

Nationalrat Nussbaumer ist besorgt

Bei Gösgen sind es die beiden Energieriesen Alpiq (40 Prozent) und Axpo (25 Prozent) sowie mit kleineren Aktienanteilen die Stadt Zürich, die Centralschweizerischen Kraftwerke und Energie Wasser Bern. Auch bei Leibstadt halten Axpo und Alpiq die grössten Anteile. Die verschiedenen Unternehmen sind untereinander mit einem privatrechtlichen Partnervertrag verbunden.

Die Eigentümergesellschaften sind nur mit einem verhältnismässig geringen Aktienkapital ausgestattet. Und genau das beunruhigt Nationalrat Eric Nussbaumer (SP/ BL) im Zusammenhang mit den eines Tages anfallenden Kosten für Stilllegung und Entsorgung.

Eric Nussbaumer, SP-BL, spricht an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 12. September 2016 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
SP-Nationalrat Eric Nussbaumer.Bild: KEYSTONE

Besteht die Solidarhaftung für alle beteiligten Unternehmen, wenn – wie das KEG definiert – die Nachschüsse «wirtschaftlich nicht tragbar» sind? Oder mit anderen Worten: Könnte aufgrund der Gesellschafts-Konstruktion ein an einem AKW beteiligtes Unternehmen im Extremfall die finanzielle Beteiligung ablehnen, womit der Bund (zusätzlich) in die Bresche springen müsste? 

«Diese Fragen sind nicht geklärt», sagt Nussbaumer. Antworten könne einzig der Blick in die Partnerverträge liefern – doch diese sind aufgrund ihres privatrechtlichen Charakters nicht einsehbar. Der Energiepolitiker verlangt deshalb in einem Vorstoss, den er heute einreicht, einen Bericht vom Bundesrat.

In erster Linie will er von der Regierung wissen, ob die Nachschusspflicht bei den Beteiligten rechtlich durchsetzbar ist. Nussbaumer fühlt sich in seinem Misstrauen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle bestätigt. Diese hielt 2014 fest, dass das Risiko einer Haftung des Bundes hoch sei – «insbesondere vor dem Hintergrund des Margenzerfalls des Stroms, aber auch aufgrund der rechtlichen Struktur einzelner Werke».

«Abschliessend geregelt»

Die Stromkonzerne sehen keinen Anlass für Alarmismus. «Die Fragen einer allfälligen Nachschusspflicht sind durch diverse Artikel des Kernenergiegesetzes abschliessend geregelt. Die Regelungen sind selbsterklärend», so die Axpo.

Auch Alpiq und BKW verweisen aufs KEG. Die BKW ergänzt, dass der Partnervertrag «die Verpflichtung jedes Aktionärs zur Deckung der Jahreskosten von Leibstadt im Verhältnis zu seiner Kapitalbeteiligung» enthalte.

Jetzt auf

Einblick in die Vereinbarung will keines der drei Unternehmen geben. «Aufgrund des Wettbewerbsumfelds sind die Partnerverträge nicht einsehbar», schreibt die Axpo. Auch für die Alpiq sind «Partnerverträge von privaten Gesellschaften grundsätzlich nicht öffentlich, weil kein öffentliches Interesse an deren Inhalt besteht».

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47 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tsunami90
30.11.2016 06:12registriert November 2014
Gewinne privatisieren und Verluste Sozialisieren! Es lebe der Neo-Liberalismus!

Ich könnte Kotzen.... :(
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pamayer
30.11.2016 06:31registriert Januar 2016
Diese Fragen diskutierte ich gestern mit einem Freund. Für uns beide ist klar, dass die Eigentümer die nötigen Mittel für einen Rückbau bis 'dann' sicher nicht vorweisen können.
Der fette Kuchen wird jetzt verteilt und verschleiert. Dann Insolvenz angemeldet, und dann... bezahlen die Steuerzahler.
Die Kommunikation auf die Anfrage Nussbaumers ist ebenso typisch wie schnoddrig: ist privat, kein öffentliches Interesse vorhanden.
Na Bravo.

Dieser Kommunikationsstil zieht sich durch, seit es AKWs in der Schweiz gibt.

Vollstes Vertrauen garantiert.
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walsi
30.11.2016 05:55registriert Februar 2016
Machen wir uns nichts vor. Wir, die Steuerzahler, können uns heute schon darauf einstellen, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben und mit mehreren Milliarden die Entsorgung der AKW und des Atommülls bezahlen. Auch hier wird nach dem bewährten Prinzip verfahren. Die Gewinne werden privatisiert, die Kosten werden Sozialisiert. So lange die Politik so stark mit der Energiewirtschaft verbunden ist wird sich das auch nicht ändern.
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