Die Nachricht liess aufhorchen. Am 22. März soll der russische Geheimdienst FSB die Räume der lokalen Tochterfirma der Waadtländer Uhrenfirma Audemars Piguet durchsucht und Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt haben – wegen angeblicher Zollvergehen. Eine kleine Uhrenfirma als Opfer im Wirtschaftskrieg zwischen dem Westen und Russland?
Mehr zu reden gab im Nachgang jedoch die Frage, ob der Überbringer der Nachricht, SVP-Nationalrat und «Weltwoche»-Verleger Roger Köppel, damit das Kommissionsgeheimnis verletzt hat. Nun schaltet sich die Bundesanwaltschaft ein. Auf Anfrage von CH Media erklärte sie am Samstag, dass sie die «nötigen Abklärungen» treffe, «ob eine strafrechtliche Relevanz vorliegt». Die Behörde bestätigt damit einen Bericht der Tamedia-Zeitungen.
Worum geht es? Verleger Köppel hatte den Vorfall in Russland zwei Tage danach auf dem Youtube-Kanal «Weltwoche Daily » publik gemacht. Laut der «NZZ am Sonntag» stammt die Informationen jedoch aus einer vertraulichen Infonotiz des Aussendepartements (EDA), die unter anderem den Mitgliedern der aussenpolitischen Kommission des Nationalrates verschickt wurde – darunter auch Köppel.
Gemäss Parlamentsgesetz sind Kommissionssitzungen vertraulich. Dazu zählt die Pflicht der Ratsmitglieder, nicht bekannt zu geben, wie andere Kolleginnen und Kollegen an Sitzungen zu einzelnen Fragen Stellung bezogen haben. Der Vertraulichkeit unterliegen auch die Protokolle und in der Regel die Unterlagen, die abgegeben werden. Besonders der letzte Punkt betrifft nun Köppel.
Ob der Vorfall ein juristisches Nachspiel haben wird, bleibt fraglich. In ihrer Stellungnahme betont die Bundesanwaltschaft, dass bis dato keine formelle Strafanzeige eingegangen sei. Sie habe die Äusserungen von Nationalrat Köppel zur Kenntnis genommen. Die Behörde weist darauf hin, dass offenbar drei weitere Quellen diese Informationen oder Teile davon ebenfalls preisgegeben haben könnten. Damit spielt sie auf den Bericht der «NZZ am Sonntag» an, in dem über den Vorfall berichtet wurde. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. (aargauerzeitung.ch)
Schon bei Corona liess man immer wieder Vertrauliche Informationen durchsickern um Stimmung zu machen.
In der Privatwirtschaft hätte dies eine Fristlose Kündigung zur Folge.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Aber egal wer diese Infos weitergab, hoffe ich doch, dass dies aufgearbeitet und es für die Fehlbaren ein Nachspiel haben wird. Nur schon um anderen zu zeigen, dass dies nicht geht.