Schweiz
Gesellschaft & Politik

Fluglotse am Flughafen Zürich wegen Beinahe-Kollision verurteilt.

ZUR KONTROLLE DES LUFTVERKEHRS AM FLUGHAFEN ZUERICH STELLEN WIR IHNEN HEUTE DONNERSTAG, 29. MAI 2014, NEUES BILDMATERIAL ZU SKYGUIDE ZUR VERFUEGUNG -- Ein Mitarbeiter von Skyguide blickt mit einem Fel ...
Gleich drei Fluglotsen sitzen derzeit wegen Beinahe-Kollisionen auf der Anklagebank.Bild: KEYSTONE

Bezirksgericht Bülach verurteilt Fluglotsen wegen Beinahe-Kollision

Ein Fluglotse wird für eine Beinahe-Kollision zweier Flugzeuge im Sommer 2012 zur Verantwortung gezogen. Das Bezirksgericht Bülach befand ihn für schuldig.
28.03.2019, 11:23
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Das Bezirksgericht Bülach hat am Donnerstag einen Skyguide-Fluglotsen wegen einer Beinahe-Kollision am Flughafen Zürich verurteilt. Der 48-Jährige wurde wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs mit einer bedingten Geldstrafe bestraft.

Das Gericht verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen zu je 100 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Vorfall passierte am 22. August 2012, als sich ein Sportflugzeug und eine Saab 2000 der Darwin Airlines gefährlich nahe kamen. Die Sportmaschine flog in einem 90-Grad-Winkel direkt auf die Saab-Maschine zu und drehte erst im letzten Moment scharf ab.

Der Fluglotse argumentierte beim Prozess, für ihn sei klar gewesen, dass die Maschinen aneinander vorbeigehen. Als er gemerkt habe, dass es trotzdem eng werde, habe er angemessen reagiert und die Sportmaschine angewiesen, steil rechts abzudrehen.

Das Manöver verlief glimpflich, verletzt wurde niemand. Der Saab-Pilot bezeichnete es im Nachhinein aber als den «kritischsten Moment meiner vierzig Jahre dauernden Karriere».

Skyguide fürchtet um die Fehlerkultur

Die Flugsicherung Skyguide kritisiert, dass Mitarbeitende angeklagt werden, selbst wenn bei einem Vorfall niemand verletzt wurde. Dies schade der Fehlerkultur und führe dazu, dass Beobachtungen nicht mehr gemeldet würden. So verliere Skyguide die Chance, Abläufe sicherer zu machen.

Gegenwärtig sind gleich drei solche Fälle an Schweizer Gerichten hängig. Keiner ist bis jetzt rechtskräftig, auch der aktuelle nicht. Er kann noch ans Ober- und ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)

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Stefan Lischka – Fluglotse am Flughafen Zürich
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4 Kommentare
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Pafeld
28.03.2019 11:59registriert August 2014
Da sich der zuständige Staatsanwalt aus purer Profilierungssucht mit diesen Fällen beschäftigt, wäre ein Weiterzug durchaus zu begrüssen. Denn wenn die Lotsen zum Eigenschutz anfangen Fehler zu vertuschen, erweist dieser Staatsanwalt der Luftfahrtsicherheit in der Schweiz einen ordentlichen Bärendienst.
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rescue me
28.03.2019 13:27registriert März 2018
Sehr schade. Die Fehlerkultur bei Skyguide ist ja wohl das, was am meisten zu einem guten System beiträgt. Nämlich, dass man Fehler melden kann damit alle daraus lernen, statt dass man es zu vertuschen versucht damit man nicht angeklagt wird... Es ist auch utopisch zu glauben auf der ganzen Welt passieren Fehler aber genau da nicht?
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