Jugendkriminalität in Zürich stabil - Gewalt nimmt aber wieder zu

Jugendkriminalität in Zürich stabil - Gewalt nimmt aber wieder zu

26.04.2018, 09:56

Die Jugendkriminalität im Kanton Zürich ist 2017 zwar grundsätzlich stabil geblieben, wie die Bilanz der Oberjugendanwaltschaft zeigt. Doch bei den Gewaltdelikten zeichnet sich eine mögliche Trendwende ab - zum zweiten Mal in Folge ist die Zahl wieder gestiegen.

Bei der Jugendgewalt ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg um 12.8 Prozent verzeichnet worden. Die Zahl der beschuldigten Jugendlichen stieg von 514 auf 580 Jugendliche an.

Diese Zunahme ist gemäss Oberjugendanwaltschaft aber zu relativieren: Die Fallzahlen liegen im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2009 noch immer um 50 Prozent tiefer. Im Rekordjahr wurden 1151 Jugendliche einer Gewalttat beschuldigt. Bis 2015 ging diese Zahl stetig zurück.

Die neuerliche Zunahme an Gewaltdelikten zeigt sich insbesondere bei Delikten wie Raub (+40 auf 110), einfache Körperverletzung (+36 auf 142) und Drohungen (+34 auf 126). Auffällig sei, dass Jugendliche, die wegen eines Gewaltdelikts verzeigt werden, primär männlich (83.4 Prozent) und mit 15.6 Jahren noch relativ jung seien, schreibt die Oberjugendanwaltschaft. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen war nicht vorbestraft (55.6 Prozent). Jeder zehnte war bereits einmal durch ein Gewaltdelikt aufgefallen.

Insgesamt sei die Jugendkriminalität aber wiederum stabil geblieben, heisst es in der Mitteilung: Die Jugendanwaltschaften im Kanton Zürich haben im vergangenen Jahr gegen 4749 Jugendliche ein Strafverfahren eröffnet. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 79 Fälle (+1.7 Prozent).

2017 wurden insgesamt 3815 (Vorjahr: 4196) Strafbefehle erlassen, in 19 Fällen (40) wurde Anklage bei Jugendgerichten erhoben. Die Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz nahmen dabei im vergangenen Jahr ab. Sie stellten mit 23.3 Prozent aber noch immer den grössten Anteil der Delikte. Ihnen folgen Vermögensdelikte (21.7) und Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz (9.8). (sda)

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