Die Zellen auf dem Posten der Kantonspolizei am Hauptbahnhof in Zürich liegen direkt nebeneinander. Deshalb können die Insassen mit einander kommunizieren; durch klopfen oder zurufen. Um dies zu unterbinden, setzt die Polizei Musik ein. So verhindere man die Verdunkelungsgefahr.
Das passte einem Häftling nicht. Er beschwerte sich, weil er mit einem Rocksong von Jon Bon Jovi beschallt wurde. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger». Er fühle sich wie in einem Foltergefängnis.
Rechtsanwalt Philip Stolkin sagt gemäss dem Artikel, er finde diese Praxis grenzwertig. Es gebe ein Recht auf Schlaf und Ruhe in der Zelle. Es gehe durchaus Richtung unmenschlicher Behandlung, wenn man permanent mit lauter Musik beschallt werde.
Die Kantonspolizei bestätigte die Praxis. Kapo-Sprecher Beat Jost sagte der Zeitung, die Musik sei nicht besonders laut. Es handle sich neutrale Alltagsmusik.
Theoretisch hat er schon Recht. Aber für wie lange werden denn die Leute auf dem Polizeiposten am HB in eine Zelle gesperrt? Es dürfte sich doch in der Regel höchstens um ein paar Stunden handeln.
Gibt es da ein Gesetz oder ein Bundesgerichtsentscheid dazu?