Das Kulturgüterschutzgesetz soll künftig nicht nur bei Kriegen, sondern auch bei Katastrophen und Notlagen gelten. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat das revidierte Gesetz oppositionslos mit 41 Stimmen verabschiedet. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Bundesrat und Parlament wollen mit der Totalrevision des Gesetzes wertvolle Kulturgüter auch bei Überschwemmungen, Erdrutschen oder Bränden schützen. Zudem kann der Bund neu neben Zivilschutzangehörigen auch Fachleute von kulturellen Institutionen für den Kulturgüterschutz ausbilden.
Das Gesetz schafft unter anderem die Grundlage für einen «Bergungsort», wo gefährdete Kulturgüter aus dem Ausland vorübergehend sicher aufbewahrt werden können. Die Schweiz wäre der weltweit erste Staat mit einem solchen «Safe Haven»-Angebot. Ein «Safe Haven»-Fall würde 50'000 bis 100'000 Franken im Jahr kosten. Dass ein erweiterter Schutz für Kulturgüter nötig ist, zeigen in den Augen des Bundesrates der Brand der Luzerner Kapellbrücke 1993, der vom schweren Erdrutsch im Jahr 2000 beschädigte Stockalperturm in Gondo VS oder die Hochwasser in den Sommern 2005 und 2007. (dwi/sda)