Die Finanzmarktaufsicht Finma hat das letzte Verfahren im Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB abgeschlossen. Dabei stellte sie schwere Verstösse der Rothschild Bank und ihrer Töchter gegen die Geldwäschereivorschriften fest.
Sie hätten die entsprechenden Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationspflichten verletzt, teilte die Finma am Freitag mit. Die Finma werde die von den Instituten bereits ergriffenen Verbesserungsmassnahmen prüfen lassen. Dafür setzt sie einen Prüfbeauftragten ein. Von Sanktionen war in der Mitteilung keine Rede.
Die Finma hat das Verfahren im Juli abgeschlossen. Dabei stellte sie fest, dass die Bank und eine im Trustgeschäft tätige Tochter bei einer bedeutenden Geschäftsbeziehung die Herkunft der Vermögenswerte mangelhaft abklärten.
Das Verfahren gegen die Rothschild ist das letzte aufsichtsrechtliche Verfahren (sog. Enforcement) gegen Institute im Kontext von 1MDB. Insgesamt hat die Finma im Zusammenhang mit den Korruptionsfall um den malaysischen Staatsfonds 1MDB sieben Verfahren geführt.
Dabei wurde die Privatbank Coutts mit 6.5 Millionen Franken sanktioniert, die Auflösung der BSI nach der Übernahme durch EFG International verfügt und bei der Falcon Bank neben einer Geldsanktion die Geschäftstätigkeit stark eingeschränkt. Das Verfahren gegen die UBS stellten die Aufseher mit einer Rüge ein. (sda/awp)