Schweiz
Islam

Eine Postkarte mit unbekanntem Absender sorgt in der Zürichsee-Region für Unmut.

Urheber unbekannt: Diese Postkarte sorgt derzeit in der Zürichsee-Region für Verwunderung.
Urheber unbekannt: Diese Postkarte sorgt derzeit in der Zürichsee-Region für Verwunderung.Bild: twitter.com/conradion

Obskure Postkarte ruft dazu auf, dass sich Frauen verschleiern sollen – IZRS war's nicht

29.08.2017, 11:5729.08.2017, 14:30
Mehr «Schweiz»

«Höflich weisen wir darauf hin, dass wir nun bald in der Überzahl sind»: Mit diesem Satz beginnt eine Postkarte, welche am Dienstagmorgen in mehreren Gemeinden der Zürichsee-Region verteilt wurde. Gemäss einem Bericht der Zürichsee-Zeitung haben sich bisher Leser in Eschenbach SG und Herrliberg ZH bei der Zeitung gemeldet, welche die Postkarte in ihrem Briefkasten fanden. 

Weiter unten im Postkarten-Text heisst es, dass man sich auf eine gemeinsame Zukunft freue, denn unter dem Islam kommt der Friede endlich auch nach Eschenbach: «Wir möchten darum bitten, dass sich die Frauen wenn möglich doch verschleiern würden, nicht nur um Allahs willen, sondern um ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen!»

À propos Verschleierung: Eine Burka für alle Fälle

1 / 12
Eine Burka für alle Fälle
Die böse Burkaträgerin, mit der das «Komitee gegen erleichterte Einbürgerung» um Andreas Glarner Wahlkampf macht, kam vielen sofort bekannt vor.
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Die Karte endet mit der Grussformel: «In diesem Sinne Allahu Akbar!» Gezeichnet ist die Karte mit «Islamischer Zentralrat Eschenbach», einer Organisation, von der man bisher noch nie etwas gehört hat. Der Urheber konnte bisher nicht erhoben werden.

Die Generalsekretärin des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), Ferah Ulucay, sagte gegenüber der «Zürichsee-Zeitung», der Verein habe nichts mit der Aktion zu tun: «Da steckt wahrscheinlich ein übereifriger Patriot dahinter, der seine Landsleute vor einer nicht existenten Gefahr warnen wollte». Es gehe bloss um Stimmungsmache, welche der IZRS verurteile.

Thomas Elser, Gemeindeschreiber im betroffenen Eschenbach, spricht von einer Hetzkampagne: «Wir verurteilen diese Aktion aufs Schärfste.» Mit der muslimischen Bevölkerung gebe es in Eschenbach keine Probleme, sagte er zur Zeitung. Die Gemeinde prüft, ob die Verteilung der Postkarten strafrechtlich relevant sei – etwa, weil dabei ein Gemeindewappen in verunstalteter Form abgedruckt wurde.

Laut der «Zürichsee-Zeitung» hat man bei der Kantonspolizei Zürich Kenntnis von der Postkartenaktion und will der Sache nachgehen. (cbe)

Video des Tages: Shoppen kann richtig aufregend sein – mit diesen 9 Typen!

Video: watson/Knackeboul, Madeleine Sigrist, Lya Saxer
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
58 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
zolipei
29.08.2017 13:23registriert Januar 2017
Garantiert eine rechtspopulistische Bewegung, die Aufzeigen will, was passiert, wenn man "die Islamisierung nicht stoppt". Ziemlich daneben...Besonders wenn aus diesem Lager plötzlich mit Frauenrechten argumentiert wird. Eine unglaubliche Doppelmoral.
14529
Melden
Zum Kommentar
avatar
Firefly
29.08.2017 13:23registriert April 2016
Scharfmacher und Zündeler auf allen Seiten, stören wo sie nur können. Hauptsache, sie können Menschen gegeneinander aufbringen. Ich hab sie so satt.
12116
Melden
Zum Kommentar
avatar
BoomBap
29.08.2017 13:34registriert Januar 2016
Eschenbach....ist das nicht PNOS-Gebiet?
10218
Melden
Zum Kommentar
58
Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Zur Story