Die Opfer administrativer Zwangsmassnahmen verdienen nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine Entschädigung. Eine Volksinitiative, die am Montag in Bern lanciert worden ist, verlangt einen mit 500 Millionen Franken dotierten Wiedergutmachungsfonds. Mit dem Geld soll den am schwersten betroffenen Opfern geholfen und das ihnen zugefügte Unrecht abgegolten werden.
Gegen mindestens 20'000 Menschen sind im 20. Jahrhundert in der Schweiz fürsorgerische Zwangsmassnahmen angeordnet worden. Manche wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen Arbeitsscheue, lasterhaftem Lebenswandels oder Liederlichkeit wie Kriminelle weggesperrt. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt. Erst 1981 wurde die Praxis der administrativen Zwangsversorgung aufgrund einer Gesetzesänderung gestoppt. Der Initiant Guido Fluri konnte Mitglieder fast aller Bundeshausfraktionen für das Komitee gewinnen. Abseits steht allein die SVP, die im Nationalrat auch gegen das Rehabilitierungsgesetz gestimmt hatte. (sda)