Ständerat berät Anlegerschutz und Finanzmarktaufsicht

Ständerat berät Anlegerschutz und Finanzmarktaufsicht

14.12.2016, 06:36

Der Ständerat befasst sich heute Mittwoch mit dem Anlegerschutz und der Aufsicht über die Finanzbranche. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine stärkere Regulierung vorgeschlagen. Dagegen gab es jedoch Widerstand.

Auslöser für eine neue Regulierung in der Schweiz war die EU-Richtlinie Mifid II, die als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen wurde. Viele verloren damals ihr Vermögen, weil sie es in Finanzprodukte angelegt hatten, deren Risiken sie nicht kannten.

Die Schweiz möchte nun ebenfalls den Anlegerschutz sowie die Aufsicht über sämtliche Anbieter von Anlageprodukten verbessern - und so erreichen, dass die EU ihre Regeln als gleichwertig anerkennt. Das ist eine Voraussetzung für den Marktzugang der Schweizer Finanzinstitute.

In der Vernehmlassung zerzaust

Zur Debatte stehen das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG), die zunächst in der Branche heftige Kritik ausgelöst hatten. Nach Korrekturen durch den Bundesrat und die vorberatende Ständeratskommission zeigte sich die Branche jedoch mehrheitlich zufrieden.

Die Gesetzesvorlagen seien stark verschlankt und verbessert worden, schrieb etwa die Bankiervereinigung. Sie begrüsst insbesondere, dass die Aufsicht über die Banken - anders als zunächst geplant - im Bankengesetz geregelt bleibt. Die Korrekturen waren aber auch im Sinne der unabhängigen Vermögensverwalter und Versicherer, welche die Gesetzesprojekte zerzaust hatten.

Keine einheitliche Aufsicht

Die Versicherer sollen nun vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Die Vermögensverwalter sollen zwar beaufsichtigt werden, aber nicht durch eine staatliche Aufsichtsorganisation: Die Aufsicht soll Organisationen obliegen, die von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligt werden.

Das Modell kombiniere die staatliche Aufsicht und die bewährte Selbstaufsicht, hielt die Ständeratskommission dazu fest. Die Stiftung für Konsumentenschutz dagegen befürchtet, dass die Aufsicht damit kaum über die heutige Selbstregulierung hinausgehen wird.

Pflicht zur Information

Auch vom Vorhaben, die Rechte der Kunden gegenüber den Finanzakteuren zu stärken, ist aus Sicht der Kritiker nicht viel übrig geblieben. Die Pflichten gegenüber den Kundinnen und Kunden sollen vor allem vereinheitlicht werden. Sie gelten also künftig für Banken gleichermassen wie für Vermögensverwalter und Anlageberater.

Die Kundinnen und Kunden müssen über die Finanzinstrumente informiert werden. Dabei muss der Finanzdienstleister ihre Kenntnisse, Erfahrungen und finanziellen Verhältnisse berücksichtigen. Vorgesehen sind einheitliche Prospektanforderungen für sämtliche Effekten, die öffentlich angeboten oder an einem Handelsplatz gehandelt werden.

Aus- und Weiterbildung

Weiter sieht das FIDLEG eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung für Kundenberater vor. Die Minimalanforderungen kann die Branche jedoch selbst festlegen.

Verzichtet hat der Bundesrat auf Massnahmen, die dazu führen sollten, dass Geschädigte ihre Ansprüche einfacher vor Gericht durchsetzen können. Zur Diskussion standen Schiedsgerichte, Prozesskostenfonds und die Einführung von Gruppenvergleichsverfahren.

Hürden für Zivilprozess

Die Ständeratskommission will nun zusätzlich darauf verzichten, die Hürden für die Einleitung eines Zivilprozesses zu senken. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würden Privatkunden von Prozesskostenvorschüssen befreit, und Finanzdienstleister müssten ihre Parteikosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selber tragen.

Die Minderheit der Kommission spricht sich für diese Regelung aus - und möchte darüber hinaus die Beweislast umkehren: Der Finanzdienstleister soll die Beweislast dafür tragen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Das hatte der Bundesrat zunächst vorgeschlagen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet.

Rahmen für Fintech

Ergänzen will die Kommission die Vorlage mit einer gesetzlichen Grundlage für Fintechunternehmen, die beispielsweise Apps für mobile Zahlungen anbieten. Für sie sollen nicht länger dieselben strengen Vorschriften gelten wie für Banken.

Der Bundesrat strebt das ebenfalls an. Er hat das Finanzdepartement im November beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage dazu auszuarbeiten. Zum einen will er den regulierungsfreien Raum vergrössern, zum anderen eine spezielle Fintech-Lizenz schaffen. (sda)

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