Die grosse Kammer hat am Montag einen Rückkommensantrag von Margret Kiener Nellen (SP/BE) mit 105 zu 77 Stimmen abgelehnt. Am Donnerstag hatte der Nationalrat als Zweitrat entschieden, dass Schweizer Kriegsmaterial künftig auch in Länder exportiert werden darf, in welchen Menschenrechte verletzt werden. Exporte sind neu nur noch dann verboten, wenn «ein hohes Risiko besteht, dass das zu liefernde Material für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird». Die Stimmen im Rat waren am Donnerstag ausgeglichen (93:93), Nationalratspräsident Ruedi Lustenberger (CVP/LU) fällte schliesslich den Stichentscheid für die Annahme der entsprechenden Motion. «Der Entscheid fiel mit dem knappest möglichen Resultat, und er ist von grosser internationaler Tragweite», begründete Kiener Nellen ihren Rückkommensantrag.
Der Entscheid des Parlaments ist mit der Abstimmung vom Montag definitiv. Der Bundesrat muss nun die Kriegsmaterialverordnung entsprechend anpassen. (sda)