Staatsanwaltschaft fordert 24 Monate Gefängnis für Dschihadreisende

Staatsanwaltschaft fordert 24 Monate Gefängnis für Dschihadreisende

15.12.2017, 14:20

Eine Winterthurerin, die zusammen mit ihrem damals vierjährigen Sohn unter dem Regime des IS leben wollte, steht seit Freitagmorgen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von 24 Monaten, die Verteidigung plädiert auf Freispruch

Die junge Frau im Hidschab verweigerte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona immer wieder Antworten auf Fragen des Richters Stefan Heimgartner zu ihrem Leben und zu ihrer Motivation, sich unter das Gesetz des IS begeben zu wollen. Sie habe alles bereits erzählt, es noch einmal zu wiederholen, bringe nichts, sagte die Konvertitin. Zudem möchte sie nicht, dass ihr Privatleben danach in der Öffentlichkeit erneut ausgebreitet werde.

Die Winterthurerin mit einer kaufmännischen Berufsausbildung und einem Bachelor in Betriebswirtschaft hatte seit 2010 mit ihrem ägyptischen Ehemann in Kairo gelebt, wo auch 2011 ihr Sohn zur Welt kam. Die Ehe war jedoch, wie sie am Prozess sagte, schon sehr bald zerrüttet.

Ihr eigenes Leben bewegte sich zwischen Nachbarn und der Familie ihres Mannes, später, als der Sohn im Kindergarten war, beschäftigte sie sich zuhause mit Handarbeiten. Sie und ihr Mann seien sich fremd geworden, dann gab es bald auch eine andere Frau.

Zunehmend radikalisiert

Sie begann sich immer mehr mit dem Islam und dessen Regeln auseinanderzusetzen und wurde zusehends radikaler in ihren Überzeugungen. Schliesslich fasste sie dann der Plan zur heimlichen Reise mit ihrem kleinen Sohn nach Rakka in Syrien.

Nach einer Vermisstenanzeige durch ihre Eltern Ende 2015 fanden enge Kontakte zwischen der Schweiz, Ägypten und Griechenland statt. So wurde die Mutter mit ihrem Sohn in Griechenland verhaftet. Nach ihrer Festnahme in Griechenland, wurde der Sohn dem Ehemann zugesprochen, der ihn wieder mit zurück nach Kairo nahm.

Sie selbst versuchte noch zwei weitere Male nach Syrien auszureisen. Als Begründung gab sie an, dass sie als strenggläubige Muslimin unter islamischem Gesetz leben wolle, und die einzige Möglichkeit dies zu tun, beim IS sei.

Bundesanwaltschaft fordert zwei Jahre unbedingt

Bundesanwältin Juliette Noto macht ihr genau dies zum Vorwurf. In ihrer Unnachgiebigkeit den Weg des IS zu gehen, habe sie die Terrororganisation gefördert und sei zur Gefährderin geworden. Als erstes habe sie das Leben ihres kleinen Sohnes gefährdet, der nicht für sich selbst entscheiden konnte, sondern seiner Mutter auf die lebensgefährliche Reise mit Schleppern über das winterliche Mittelmeer folgen musste.

Sie habe aber auch die IS-Propaganda in den westlichen Ländern gefördert, da sie Terrorakten islamistischer Terrororganisationen im Westen prinzipiell positiv gegenüberstehe. Die Bundesanwältin fordert deshalb eine Strafe von 24 Monaten unbedingt für die Angeklagte, die auch die Verfahrenskosten übernehmen müsse. «Ihre Beharrlichkeit und ihr grosser Eifer könnten im Gefängnis vielleicht in positive Bahnen gelenkt werden», so die Bundesanwältin.

Verteidigung fordert Freispruch

Verteidiger Lukas Bürge antwortete in seinem Plädoyer, Freiheit sei immer die Freiheit des anders Denkenden. Solle seine Mandantin dafür bestraft werden, dass sie anders denke als die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer und in einem System leben wolle, das ihrer religiösen Überzeugung entspreche?

Man könne der Angeklagten keine Gewaltaufrufe vorwerfen. Eine «Tatnähe» des Handelns zu den verbrecherischen Aktivitäten des IS halte einer Aktenprüfung nicht stand. Auch dass ihr Sohn zum Märtyrer werden sollte, sei nicht hinreichend bewiesen.

Insgesamt sei die Anklage der Bundesanwaltschaft schwammig und halte einer genauen Prüfung nicht stand. Bürge forderte deshalb einen Freispruch für seine Mandantin, eine Genugtuung für erlittene Umtriebe und die Übernahme der Verfahrenskosten durch die Staatskasse.

Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die 31-Jährige lautet auf Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al Quaida» und «Islamischer Staat», sowie verwandter Organisationen. Das Urteil wird am späten Nachmittag erwartet. (sda)

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