Historische Postkarte aus der Siedlung Grootfontein im früheren Deutsch-Südwestafrika. bild: gemeinfrei
Vertreter der Volksgruppen der Herero und Nama aus Namibia haben in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Sie verlangen Entschädigungszahlungen wegen der Anfang des 20. Jahrhunderts begangenen Kolonialverbrechen.
In der am Donnerstag eingereichten Klage verlangen Herero-Chef Vekuii Rukoro und Nama-Chef David Frederick zudem, dass Vertreter ihrer Gruppen in Verhandlungen zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias einbezogen werden müssen.
In der Klage heisst es, in der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft über das damalige Deutsch-Südwestafrika (das heutige Namibia) sei zwischen 1885 und 1903 ein Viertel des Landes der Herero und Nama mit Einverständnis der Kolonialbehörden von deutschen Siedlern enteignet worden.
Südafrika in der Kolonialzeit: In orange das Gebiet des Deutschen Reiches. bild: gemeinfrei
Geduldet von den Kolonialbehörden hätten die Siedler Frauen und Mädchen vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt. Bei einem 1904 einsetzenden Aufstand habe der deutsche General Lothar von Trotha einen Vernichtungsfeldzug geführt, in dem 100'000 Herero und Nama getötet worden seien.
Eine kolorierte Postkarte von 1904. bild: deutsches bundesarchiv
Die Klageführer geben an, dass sie im Namen «aller Herero und Nama weltweit» auftreten. Sie verlangen «Entschädigung für den Völkermord», der damals unter der deutschen Kolonialverwaltung verübt worden sei.
Rukoro hatte im Oktober bei einem Aufenthalt in Berlin angekündigt, dass die namibischen Volksgruppen von der Bundesregierung Entschädigungszahlungen verlangen würden.
Weder die Herero noch die Nama würden eine Entschuldigung akzeptieren, die keine Reparationen vorsehe, sagte der Herero-Chef. Berlin führt seit 2014 mit der Regierung in Windhuk einen Dialog über die Aufarbeitung der Gräueltaten.
Die deutsche Regierung bezeichnet die Massaker zwar als Völkermord, lehnt Entschädigungszahlungen aber ab. In der Vergangenheit hatte Deutschland betont, dass die «historischen Ereignisse» erst seit Inkrafttreten der UNO-Völkermord-Konvention 1951 als Genozid eingestuft werden könnten.
(sda/afp)
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