Zitterpartie für Steuervorlage im Nationalrat

Zitterpartie für Steuervorlage im Nationalrat

04.09.2018, 12:32

Der grosse Steuerdeal steht auf wackligen Beinen: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) legt ihrem Rat den Kompromiss des Ständerats ohne wesentliche Abstriche vor. Die Gesamtabstimmung fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen jedoch knapp aus.

Dabei sind die meisten Änderungsanträge mit deutlichen Mehrheiten gescheitert. So unterstützt die Mehrheit der Nationalratskommission die Entscheide des Ständerats zur Patentbox, den Forschungsabzügen und der zinsbereinigten Gewinnsteuer klar. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Eine Änderung beantragt die WAK beim Kapitaleinlageprinzip: Kapitaleinlagereserven von Unternehmen, die nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II zugezogen sind, sollen von der Rückzahlungsregel befreit werden. Die gleiche Ausnahme will die WAK auf die Teilliquidationsregel und auf grenzüberschreitende Zusammenschlüsse und Umstrukturierungen anwenden.

Zugeständnis an Reformgegner

Das Kapitaleinlageprinzip ist 2011 mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt worden. Es erlaubt den Unternehmen, Milliarden steuerfrei an Aktionäre auszuschütten. Diese Rückzahlungen sind um ein Vielfaches höher als prognostiziert. Künftig sollen börsenkotierte Unternehmen Kapitaleinlagereserven nur dann steuerfrei auszahlen dürfen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten.

Dem Konzept des Ständerats zur Steuervorlage 17 hat die WAK schon an ihrer Sitzung von Mitte August zugestimmt: Die AHV bekommt eine Finanzspritze von 2 Milliarden Franken, die vor allem mit zusätzlichen Lohnprozenten finanziert wird. Das soll eine Mehrheit schaffen für eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III, die im Februar 2017 an der Urne gescheitert ist und nun Steuervorlage 17 heisst.

Ziel ist noch immer ein Ausgleich für die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften. Ein höherer Anteil an der direkten Bundessteuer soll den Kantonen den Spielraum geben, die Steuern für alle Unternehmen zu senken. Für die Teilbesteuerung von Dividenden gilt künftig ein Mindestansatz. (sda)

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