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4.-Liga-Goalie wegen Foul verurteilt

Nach Foul vor den Richter gezerrt: 4.-Liga-Goalie wegen Foul verurteilt

19.10.2017, 06:5719.10.2017, 08:32
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Ein Torhüter hat bei einem 4.-Liga-Fussballmatch in Henau SG einen gegnerischen Stürmer am Knie getroffen und schwer verletzt. Der Einzelrichter des Kreisgerichts Wil verurteilte ihn am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe.

Der Richter sprach von einer «krassen Spielregelverletzung» des Torhüters. Indem er den heranstürmenden gegnerischen Spieler mit gestrecktem Bein mit den Stollen seines Fussballschuhs auf Kniehöhe getroffen habe, habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt.

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Vom Strafraum in den Gerichtssaal: Goalie verurteilt.Bild: KEYSTONE

Sport beinhalte immer Gefahren, erklärte der Richter. Mit dem Urteil gelte es aber eine Grenze zu setzen zwischen erlaubter Härte und dem nicht mehr Erlaubten. «Das nützt, wie ich hoffe, dem Fussball.» Die bedingte Geldstrafe legte der Richter auf zehn Tagessätze zu 30 Franken fest, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Dem verletzten Stürmer muss der Verurteilte gut 6000 Franken Schadenersatz zahlen, mit einem Nachklagevormerk für allfällige weitere Kosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine allfällige Genugtuungszahlung wurde auf den zivilen Gerichtsweg verwiesen.

Gelbe Karte und Penalty

Die folgenschwere Szene hatte sich im Mai 2016 beim Spiel FC Henau 2 gegen den FC Wil 1900 (Breitensport) ereignet. Nach einem Konter prallten der Wiler Goalie und ein Stürmer des FC Henau im Strafraum heftig zusammen. Der Stürmer musste mit Knieverletzungen vom Platz getragen und ins Spital eingeliefert werden.

«Brutale Attacke im Kung-Fu-Stil»
Der Staatsanwalt

Der Schiedsrichter zeigte dem Torhüter die gelbe Karte und pfiff einen Elfmeter gegen Wil. Das Foul hatte ein juristisches Nachspiel: Der verletzte Stürmer, der am Knie operiert werden musste und mehrere Monate lang arbeitsunfähig war, zeigte seinen Gegenspieler wegen fahrlässiger Körperverletzung an.

Sein Anwalt sprach von einer brutalen Attacke «im Kung-Fu-Stil». Der Torhüter habe die Grenze eines «normalen» Fouls überschritten und die Spielregeln in grober Weise verletzt. «Jeder Hobbysportler und jeder Junior weiss, dass er seinen Gegner verletzten kann, wenn er so einsteigt», sagte der Anwalt.

Der Torhüter hätte dafür die rote Karte erhalten müssen. Dass der Schiedsrichter ihn nur mit einer gelben Karte verwarnt habe, sei irrelevant. Der gefoulte Spieler sei wegen der schweren Verletzung bis heute beruflich und in der Freizeit eingeschränkt, er könne nicht mehr Fussball spielen.

«Unglücklicher Zusammenstoss»
Der Verteidiger

Freispruch gefordert

Der Verteidiger forderte einen Freispruch und eine Abweisung der Ansprüche des Klägers. Er schilderte den Vorfall ganz anders: Es habe sich um einen «unglücklichen Zusammenstoss» gehandelt, dem Torhüter sei keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Er habe nur das gemacht, was seine Aufgabe sei, nämlich Tore verhindern.

Die Aussagen der beteiligten Spieler, der Trainer und des Schiedsrichters seien widersprüchlich, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte sei vor dem Tor flach über den Boden gerutscht, in den Ball und in seinen Gegner. Der Stürmer hätte stoppen müssen, denn er habe keine Chance gehabt, an den Ball zu kommen.

Solche Fouls und Verletzungen gehörten zum Grundrisiko des Fussballs, das die Spieler bewusst in Kauf nähmen. Eine Verurteilung würde dem Sport schaden, gab der Verteidiger zu bedenken. Man dürfe «die Jungen nicht unnötig kriminalisieren».

Der Staatsanwalt forderte zusätzlich zur bedingten Geldstrafe eine Busse von 100 Franken. Die Verletzung wäre vermeidbar gewesen, sagte er. Der Torhüter hätte mit den Händen voran in Richtung Ball hechten oder aber einen Torschuss zulassen können. Ein Freispruch wäre ein «Freipass für übelste Fouls». (sda)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Paul_Partisan
19.10.2017 08:35registriert November 2014
Als Breitensporttrainer und Torhüter finde ich dieses Urteil ein Hohn. Zusammenstösse und Fouls gehören zum Fussball. Als Torhüter wurde mir das Schlüsselbein gebrochen und ich erlitt zahlreiche weitere Verletzungen, nie wäre es mir in den Sinn gekommen, meine Gegenspieler anzuzeigen. Muss ich nun meinen Spielern sagen sie sollen bitte vorsichtig spielen, nur damit keiner eine Anzeige erhält? Lächerlich das Ganze!
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sven_meye
19.10.2017 10:47registriert Oktober 2014
"Der Torhüter hätte mit den Händen voran in Richtung Ball hechten oder aber einen Torschuss zulassen können." - Also könnte man auch sagen, dass der Stürmer gewusst haben muss, dass der Torhüter versuchen wird ein Tor zu verhindern und hätte somit stoppen können, um einen Zusammenstoss zu verhindern.

Aber abgesehen davon finde ich, dass so etwas nicht vor Gericht gehört. Damit hat man nur einen Präzedenzfall geschaffen. Also Torhüter würde ich mir jetzt schon Gedanken machen. Im Sport kann so etwas passieren! Beide haben wohl alles gegeben, schlichtweg dumm gelaufen! Bestimmt keine Absicht
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dgme
19.10.2017 08:23registriert Oktober 2015
Die Aggressionen auf den Fussballplätzen, gerade in den untersten Ligen ist tatsächlich erschreckend. Man könnte meinen, die Herren vergessen am Wochenende vor dem Match, dass jeder am Montag wieder zur Arbeit muss. Aber Fouls gehören nunmal zum Fussball und dadurch auch die Verletzungen. Ich verstehe nicht, dass Fouls ohne böse Absicht strafrechtlich verfolgt werden. Anders Tätlichlichkeiten oder ähnliches wie grobe Unsportlichkeiten, aus meiner Sicht, dürfen diese gerne auch eine zivilrechtliche Klage mit sich ziehen.
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