Am ersten Prozesstag gegen einen ehemaligen Angestellten des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) bestritt dieser vor Gericht, selber Aufträge für Güterbeschaffungen und Dienstleistungen unterzeichnet zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem ungetreue Amtsführung, Urkundenfälschung, Sich-bestechen-Lassen und Geldwäscherei vor.
In der Befragung sagte der Hauptangeklagte zum Vorwurf der freihändigen Vergaben, die Anklagepunkte seien nicht richtig dargestellt. Er habe alle Investitionsanträge bearbeitet und dann an die «Entscheidungsberechtigten» weitergeleitet.
Weiter gab der ehemalige Seco-Angestellte an, er selber habe gar nicht über Beschaffungen entscheiden können. Seine Vorgesetzten hätten jeweils die Bestellungen ausgelöst, auch wenn die WTO-Vorschriften nicht eingehalten worden seien, resümierte der ehemalige Seco-Angestellte.
Zum Vorwurf der Urkundenfälschung im Amt sagte der Angeklagte, er wisse nicht mehr, weshalb «man mit fiktiven Rechnungen begonnen» habe. Der ehemalige Seco-Angestellte gab jedoch an, lediglich von einem der beiden anderen anwesenden Angeklagten fiktive Rechnungen erhalten zu haben.
Gemäss der Anklageschrift soll der heute 68-Jährige zwischen 2004 und 2013 Aufträge für Güterbeschaffungen und Dienstleistungen im Informatikbereich freihändig an von ihm bevorzugte Firmen vergeben haben.
Als Gegenleistung soll der ehemalige Bundesbeamte Vorteile in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld, Geschenken und Anderes entgegen genommen haben. Unter anderem liess sich der Beschuldigte mehrfach zu Fussballspielen einladen. Auch Dritte haben von den Zuwendungen profitiert.
Von den drei weiteren angeklagten Personen waren zwei anwesend und wurden ebenfalls am ersten Prozesstag befragt. Der dritte Angeklagte bezog sich vor Gericht bei fast allen Fragen auf eine frühere Aussage und beteuerte, nichts mit fiktiven Rechnungen zu tun gehabt zu haben.
Demhingegen gab der zweite Angeklagte und ehemalige Geschäftskollege des dritten Angeklagten an, mit letzterem fast alles besprochen zu haben. Es könne nicht sein, dass sein Kollege keine Kenntnis von fiktiven Rechnungen gehabt habe. Die Frage des vorsitzenden Richters, ob der dritte Angeklagte die fiktiven Rechnungen lediglich gebilligt, mitgetragen oder «nur» darum gewusst habe, konnte nicht abschliessend geklärt werden.
Den Mitangeklagten wird vorgeworfen, zum Nachteil von diversen Unternehmen mittels fiktiver Rechnungen Bestechungsgelder aus deren Vermögen entnommen haben. Gemäss Anklageschrift flossen die Bestechungsgelder zum Hauptangeklagten, der im Gegenzug die Firmen der Mitangeklagten bevorzugt behandelt haben soll. (sda)