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Wesam A. soll den sogenannten «Islamischen Staat» unterstützt haben. Im Bild: Ein «IS»-Kämpfer aus Raqqa. 
Wesam A. soll den sogenannten «Islamischen Staat» unterstützt haben. Im Bild: Ein «IS»-Kämpfer aus Raqqa. 
Bild: AP Raqqa Media Center of the Islamic State group

Die Türkei wollte ihn nicht: Schaffhauser «IS»-Helfer zurück in der Schweiz

26.07.2017, 08:2526.07.2017, 08:36

Wesam A. betrieb ein Facebook-Konto mit «IS»-Symbolen und leistete Schlepperdienste. Dafür wurde der Iraker vom Bundesstrafgericht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner vorzeitigen Entlassung verfügte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Abschiebung und eine Einreisesperre. Das Bundesgericht hob diese aber sogleich wieder auf.

Die Behörden versuchten daraufhin, Wesam A. zur freiwilligen Ausreise zu bewegen, schreibt der «Tages-Anzeiger». Wegen der Gefahr von Folter und Tod konnte A. jedoch nicht zurück in den Irak, er erklärte sich aber bereit, in einen anderen Staat zu ziehen, sollte er ein Visum erhalten.

Letztendlich erhielten er, seine Frau und seine Tochter ein Visum für die Türkei. Bei der Ausreise erhielt die Familie 7000 Franken vom Schweizer Staat. Als die Familie schliesslich in Istanbul landete, wurden sie von der Flughafenpolizei angehalten. Die Türkei habe bereits 2014 – aufgrund einer Warnung der Schweiz – die Einreisesperre gegen A. verhängt.

A. und seine Familie kehrten daraufhin in die Schweiz zurück, die 7000 Franken musste er sofort wieder zurückzahlen. Auch seine beiden Komplizen, die beiden Iraker Osamah M. und Mohammed A., leben in der Schweiz und sind auf freiem Fuss.

Jürgen Todenhöfer über den «IS»:

Video: watson

Auch die Komplizen leben weiterhin in der Schweiz

Osamah M. lebt laut dem «Tages-Anzeiger» in der Region Schaffhausen. Das Schaffhauser Sozialamt wollte ihn wegen seiner guten Arabisch- und Deutschkenntnisse zur Betreuung von Flüchtlingen einsetzen. Dies wurde allerdings verhindert. Mohammed A. habe laut der Zeitung in der Zwischenzeit im Zürcher Gefängnis Pöschwies einen jungen Tschetschenen radikalisiert – unter der Beobachtung der Wachen. 

Eine Abschiebung in den Irak kommt für alle drei bis auf weiteres nicht in Frage. Erst im Februar besuchte eine irakische Delegation die Schweiz. Laut dem «Tages-Anzeiger» wurde dabei auch der Fall Wesam A. diskutiert. Die Iraker Delegation weigerte sich jedoch, A. im Falle einer Ausweisung Sicherheit zu garantieren. (leo)

Irakische Sicherheitskräfte nehmen Regierungsgebäude in Mossul ein

Video: reuters
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