Rüffel für Michael Lauber: Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) empfiehlt dem Bundesanwalt dringend, Gespräche mit Parteien oder anderen Verfahrens-Beteiligten künftig zu dokumentieren.
Die Aufsichtsbehörde reagiert damit auf die nicht dokumentierten Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit Fifa-Präsident Gianni Infantino zum Verfahrenskomplex Fussball. Dieser beschäftigte die AB-BA im vergangenen Jahr ausführlich, wie aus ihrem Tätigkeitsbericht 2018 hervorgeht, der am Donnerstag in Bern vorgestellt wurde.
Lauber und Infantino hatten sich im Jahr 2016 zweimal getroffen. Das erste Treffen diente der allgemeinen Einordnung des Verfahrenskomplexes durch Lauber. Beim zweiten Treffen standen demnach verfahrensspezifische Fragen im Hinblick auf die konkrete Herausgabe von Fifa-internen Unterlagen im Vordergrund.
Auf ein mögliches drittes Treffen im Jahr 2017 sowie auf die Vorabklärungen zu einer möglichen Disziplinaruntersuchung geht die AB-BA im Tätigkeitsbericht nicht ein. Bei der Befragung zu den Treffen im Jahr 2016 hatte Lauber angegeben, es habe danach keine weiteren Treffen mit Vertretern der Fifa oder Uefa auf Stufe Bundesanwalt gegeben. Ob das stimmt oder ob es ein drittes Treffen gab, sollen die Vorabklärungen zeigen.
Zu den Treffen im Jahr 2016 schreibt die BA-AB, im konkreten Fall werde das Bundesstrafgericht auf entsprechenden Antrag einer Verfahrenspartei zu entscheiden haben, welche strafprozessualen Konsequenzen sich aus einem informellen Treffen des Bundesanwalts mit einer der Parteien ergeben könnten. Es stehe der Aufsichtsbehörde deshalb nicht zu, eine abschliessende Würdigung vorzunehmen.
Die AB-BA anerkenne das Bedürfnis der Strafverfolgungsbehörden, je nach konkreter Konstellation und Komplexität der Untersuchung das weitere prozessuale Vorgehen mit Verfahrensbeteiligten abzusprechen und gegebenenfalls auch zu koordinieren, heisst es im Bericht der Behörde weiter. «Insofern erachtet die AB-BA die blosse Tatsache, dass die zwei Treffen stattgefunden haben», nicht als problematisch.
Systematisch zu hinterfragen sei jedoch «die Einbindung derartiger informeller Kontakte in das Gesamtsystem der Strafprozessordnung». Diese sieht vor, dass alle wesentlichen Verfahrenshandlungen zu protokollieren und damit zu dokumentieren sind. Ebenso verlangt sie, dass allen Parteien des Verfahrens, soweit sie ein rechtlich geschütztes Interesse haben, gleichermassen das Recht zukommt, Einsicht in die vollständigen Akten zu nehmen.
Deshalb hat die AB-BA die Empfehlung erlassen, dass der Bundesanwalt Gespräche mit Parteien oder anderen Verfahrensbeteiligten zu Handen der Verfahrensakten dokumentiere. Dabei geht es um folgende Fakten:
Ob die Empfehlung umgesetzt wurde, soll Ende 2019 kontrolliert werden. Ihre Untersuchungen im Zusammenhang mit Fussball nahm die Bundesanwaltschaft auf eine Anzeige der Fifa im November 2014 an die Hand. Ein erstes Strafverfahren gegen Unbekannt wurde im März 2015 eröffnet. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren, die Zusammenarbeit mit rund 15 Staaten und 19 Terabyte an sichergestellten Daten angewachsen. (sda/mlu)
In einem Rechtsstaat darf so etwas nicht sein und sollte m.M.n. streng sanktioniert werden.
Würde man versuchen ein irgendwie vergleichbares Szenario in der Privatwirtschaft zu konstruieren, also gedanklich als Analogie, landet man schnell bei einer ausserordentlichen Kündigung.