Ständerat debattiert Ausweitung der Sonntagsverkäufe
Derzeit sind es maximal vier. Mit der Vorlage soll den veränderten Einkaufsbedürfnissen und der Konkurrenz durch den Onlinehandel Rechnung getragen werden.
Das Gesetzesprojekt geht zurück auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich, der zuletzt beide zuständigen Parlamentskommissionen Folge gaben. Auch der Bundesrat begrüsst das Anliegen. Die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) bringe eine «massvolle Flexibilisierung», die es weiterhin den Kantonen überlasse, wie sie mit der Sonntagsarbeit umgingen.
Die Mehrheit der WAK-N will Kantonen und Gemeinden mehr Spielraum geben für das Bewilligen von Sonntagsverkäufen. Die Kann-Formulierung ermögliche eine flexible Anpassung an die lokalen Bedürfnisse, ohne dass das Arbeitsgesetz insgesamt geändert werden müsse, findet die Mehrheit.
Kritik gibt es von linker Seite: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bezeichnete das Ansinnen als unsozial. Es gefährde die Gesundheit der Angestellten und missachte demokratische Entscheide. Die SP Schweiz kritisierte die der Vorlage positiv gesinnte Stellungnahme des Bundesrats ebenfalls. Die meisten Abstimmungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Bevölkerung keine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wolle.
Tatsächlich verwarf im vergangenen Jahr etwa die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen längere Ladenöffnungszeiten, nachdem der Kantonsrat diese liberalisiert hatte. 2024 wurde eine entsprechende Reform im Wallis ebenfalls abgelehnt.
Man werde den Entwurf zur entsprechenden Änderung des Arbeitsgesetzes in der parlamentarischen Beratung «mit aller Entschlossenheit bekämpfen», hiess es vonseiten der SP weiter. Eine Minderheit der WAK-S, bestehend aus SP-Ratsmitgliedern, beantragt dem Rat daher, nicht auf die Vorlage einzutreten. (sda)
