Woran denkt der Durchschnittskonsument in der Schweiz, wenn er das Wort «Apple» liest? An eine Frucht oder an eine Firma? Auf diese Frage hat das Bundesgericht eine Antwort gefunden.
In einem am Montag publizierten Urteil heisst das höchste Schweizer Gericht eine Beschwerde des US-Technologiekonzerns Apple gut und lässt den Firmennamen für Schmuck und Spielzeuge unter Markenschutz stellen. Für einige Kategorien wie Uhren und Computerreparaturen war das Wort bereits im Schweizer Markenregister eingetragen. Doch damit waren die Amerikaner nicht zufrieden und forderten weitergehende Privilegien für ihren Namen.
Sie wehrten sich gegen das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, welches das Register verwaltet und die Markenrechte einzuschränken versuchte. Vor der Vorinstanz, dem Bundesverwaltungsgericht, hat der Konzern schon einen Teilsieg errungen. Nun hat er vor dem Bundesgericht auf ganzer Linie gewonnen.
Nicht geschützt werden können Wörter, die ein Produkt beschreiben. Dann gehören sie zum Allgemeingut. Nur wenn der Begriff als Herkunftshinweis verstanden wird, kann er ins Markengregister eingetragen werden.
Die Markenschützer des Instituts für Geistiges Eigentum suchten die Antwort auf die eingangs gestellte Frage in Lexika und Märchenbüchern. Sie argumentierten, das Wort gehöre zum englischen Grundwortschatz. Der Apfel sei sowohl als Form als auch als Motiv für Spiele geläufig, die in einer märchenhaften Umgebung stattfinden. Deshalb sei das Wort auch in Überschriften von Spielen verbreitet. Der Konsument denke dabei an den Inhalt des Spiels und nicht an den Konzern aus dem Silicon Valley. Deshalb gehöre das Zeichen zum Gemeingut und könne nicht Apple vorbehalten werden.
Apples Markenanwälte hingegen stellten eine Wandlung des Sinngehalts des Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch in der Schweiz fest. Sie argumentierten, der Durchschnittskonsument übersetze das Wort beim Lesen nicht automatisch in seine Landessprache. Wenn es nicht um Obstverkauf gehe, sondern um Spielzeuge oder Schmuck, denke das breite Publikum in erster Linie weder an «Apfel» noch an «pomme» oder «mela», sondern schlicht an «Apple», die Firma mit dem Logo eines angebissenen Apfels.
Das Bundesgericht bestätigt dies in seinem Urteil. Denn Apple sei eine der bekanntesten Marken der Welt überhaupt. Deshalb erhält der Technologiekonzern nun Sonderrechte für ein Wort, das bisher allen gehört hat.