St. Galler Gemeinde führt Kopftuchverbot wieder ein

Kommunale Abstimmung

St. Galler Gemeinde führt Kopftuchverbot wieder ein

09.02.2014, 14:5609.02.2014, 18:17
Mal dürfen sie ein Kopftuch tragen, mal nicht.
Mal dürfen sie ein Kopftuch tragen, mal nicht.Bild: Screenshot 10vor10

Zwei somalische Mädchen der st. gallischen Primarschule Au-Heerbrugg dürfen im Unterricht kein Kopftuch mehr tragen. Die Stimmberechtigten haben am ersten Abstimmungssonntag des Jahres dem SVP-Referendum zum Kopftuchverbot mit 990 gegen 506 Stimmen klar zugestimmt. Die Stimmbeteiligung betrug 37,4 Prozent.

Hintergrund ist der Fall zweier muslimischer Mädchen aus Somalia, die im letzten Sommer von der Schule im St. Galler Rheintal verwiesen wurden, weil sie sich weigerten, das Kopftuch abzulegen. Nach heftigen Protesten hob die örtliche Schulbehörde das vom St. Galler Erziehungsrat empfohlene Kopftuchverbot auf. Das Verbot sei rechtlich nicht zulässig, argumentierte die Schulbehörde. Es sei Aufgabe der Schule, Kinder zu integrieren, nicht sie auszugrenzen. Die SVP war anderer Meinung und ergriff das Referendum.

Doch auch nach dem Ja zum Kopftuchverbot bleibt die Rechtslage unklar. Zumal das Bundesgericht im Juli 2013 über einen ähnlichen Fall entschied. Zwei mazedonische Mädchen durften fortan den Unterricht in der Thurgauer Gemeinde Bürglen mit Kopftuch besuchen. (can/sda)

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