Für die Grossbank UBS kam es 2009 nach monatelangem Tauziehen zu einer Lösung: Im Februar verordnete die Finanzaufsichtsbehörde (Finma) mit Wissen des Bundesrates der UBS, dem US-Justizministerium erste Kundendaten zu übergeben. Gleichzeitig gestand die Bank ein, amerikanisches Gesetz gebrochen zu haben.
Das Schweizer Bankgeheimnis bekam dadurch erste grosse Löcher. Ebenfalls Bestandteil der Einigung war eine Busse über 780 Mio. Dollar. Um den Streit um Kundendaten beizulegen, musste aber weiter mit den Amerikanern verhandelt werden, damit eine Anklage gegen die UBS verhindert werden konnte.
Im August 2009 einigten sich die UBS, der Bundesrat und die US-Behörden dann im Rahmen eines Staatsvertrages auf die Herausgabe von Namen verdächtiger Kunden: Die USA erhielten so die Daten zu 4450 UBS-Konten. Im Oktober 2010 wurde in den USA das Strafverfahren gegen die UBS schliesslich eingestellt.
Kein Stein auf dem anderen blieb bei der Bank Wegelin. Unter dem Druck des Strafverfahrens in den USA verkaufte die Bank ihr Geschäft mit Nicht-US-Kunden im Januar 2012 an die Raiffeisen-Gruppe. Die älteste Bank der Schweiz zerbrach dadurch. Aus dem Nicht-US-Geschäft der Bank Wegelin wurde die Raiffeisen-Tochter Notenstein.
Wegelin war die erste ausländische Bank, die wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung in den USA verurteilt wurde. Sie hatte unter anderem auch nach dem Jahr 2008 von der UBS US-amerikanische Kunden übernommen und ihnen geholfen, Gelder in Höhe von 1,2 Mrd. Dollar vor dem Fiskus zu verstecken.
Von Wegelin blieb nur das US-Geschäft. Ein Jahr später bekannte sich die Bank wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Im März letzten Jahres wurde die Rest-Wegelin zu 74 Mio. Dollar Busse verurteilt.
Vor zehn Tagen schliesslich lieferte mit Swisspartners erstmals ein reiner Schweizer Vermögensverwalter Kundendossiers von mutmasslichen Steuersündern an die US-Justiz. Insgesamt wurden Daten zur Identifikation von 110 Kunden übermittelt – und zur Abgeltung der Hilfe zur Steuerhinterziehung eine Busse von 4,4 Mio. Dollar gezahlt.
Im Gegenzug verzichtete die US-Justiz auf eine Strafverfolgung der Firma, die mehrheitlich im Besitz der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) ist. Da Swisspartners keine Bank ist, untersteht sie auch nicht dem Bankgeheimnis – die Lieferung der Kundendaten könnte aber aus Datenschutzgründen ebenfalls ein juristisches Problem darstellen.
Brisant ist die Herausgabe von Kundendossiers zudem auch deshalb, weil die Konti der Kunden bei Depotbanken in diversen Ländern geführt wurden, darunter auch bei Banken in der Schweiz. (rey/sda)