Es verurteilte den Mazedonier, der einst in Italien als Restaurator in Kirchen gearbeitet hatte, wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und rechtswidriger Einreise sowie Aufenthalts zu drei Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Dabei handelt es sich um eine Gesamtstrafe, wie es im Urteil heisst, das am Sonntag veröffentlicht wurde.
Der Mann war erst einige Monate vor seiner Diebestour durch Luzern, Bern und Aargau bedingt entlassen worden aus einer dreijährigen Freiheitsstrafe. Diese wird widerrufen, der Beschuldigte darf zehn Jahre lang nicht in die Schweiz einreisen. Er muss zudem 7000 Franken Verfahrenskosten berappen.
Der Mann war in knapp einem Monat neun Mal eingebrochen. Dabei entwendete er neben Bargeld auch Zigaretten und Lose sowie Werkzeug, das er für weitere Einbrüche einsetzte. Der Gesamtdeliktbetrag beläuft sich auf 67'000 Franken, der angerichtete Schaden beträgt rund 23'500 Franken.
Das Gericht spricht von einem gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl. Das Verschulden des Beschuldigten wiege schwer. Er sei bereits kurz nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug erneut straffällig geworden und habe teils mit einem Kollegen, teils alleine diverse Einbruchdiebstähle mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch begangen. Der Mann bezeichnete sich selber als spielsüchtig. Das Urteil ist rechtskräftig. Es kam im abgekürzten Verfahren zustanden. (sda/bal)