DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Zyankali ins Flüchtlingsessen: Warum die Facebook-Hass-Posts bei Glarner nicht verschwinden

Auf dem Facebook-Profil von Andreas Glarner sind menschenverachtende Posts zu lesen. Der SVP-Nationalrat weiss davon – hat die Kommentare aber trotzdem nicht gelöscht.
30.05.2016, 07:4131.05.2016, 09:50
Manuel Bühlmann
Glarners Facebook-Profil.
Glarners Facebook-Profil.
screenshot

Zyankali ins Essen von Flüchtlingen mischen, schlagen die einen vor. Andere beschimpfen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Regierungsrätin Susanne Hochuli, reimen über tote Asylsuchende. Diese Kommentare finden sich auf dem Facebook-Profil von Andreas Glarner.

Die «Schweiz am Sonntag» konfrontierte den SVP-Nationalrat Mitte Mai mit diesen Einträgen auf seinem Profil. Diese seien ihm nicht bekannt, sagte Andreas Glarner und bittet um Printscreens, damit er diese löschen könne. «Das ist völlig daneben und nicht mein Stil.» Das Mail mit fünf besonders heiklen Passagen seines Profils erhielt er kurz darauf.

Zwei Wochen sind seither vergangen – und die Einträge sind immer noch öffentlich zugänglich auf Andreas Glarners Facebook-Profil zu lesen. Unwidersprochen, ungelöscht – aber nicht unentdeckt.

Der Rapper Knackeboul etwa verbreitete auf Twitter einige Aussagen von Glarners Profil. Sein Kommentar: «Würden SVP-Hardliner jeden Verfasser rassistischer Kommentare auf ihren Profilen sperren, würde ihre Online-Community drastisch schrumpfen.»

Strafverfahren denkbar

Juristisch gesehen handelt es sich bei den Einträgen auf Facebook um einen Graubereich. Allerdings könnten durchaus auch dem Betreiber eines Profils rechtliche Folgen drohen. Dieser müsse damit rechnen, für Äusserungen von Dritten, die persönlichkeitsverletzend sind, als Mitwirkender eingeklagt zu werden, sagt der auf IT-Fragen spezialisierte Jurist Martin Steiger.

Und: «In strafrechtlicher Hinsicht wäre ein Strafverfahren wegen Gehilfenschaft zur Rassendiskriminierung denkbar.» Bei einer Verurteilung würde eine Geldstrafe drohen. Da es sich bei Rassendiskriminierung um ein Offizialdelikt handelt, könnte jedermann Strafanzeige einreichen.

Andreas Glarner hat bisher nicht auf die Hass-Kommentare auf seinem Profil reagiert.<br data-editable="remove">
Andreas Glarner hat bisher nicht auf die Hass-Kommentare auf seinem Profil reagiert.
Bild: KEYSTONE

Martin Steiger spricht sich für eine grosszügige Auslegung aus, da angesichts der Masse an Kommentaren von einem Profilinhaber nicht erwartet werden könne, jeden einzelnen Eintrag zu prüfen. Wer jedoch einen Hinweis erhalte, müsse umgehend handeln.

Mehr zum Thema

    Facebook
    AbonnierenAbonnieren

«Spätestens von diesem Moment an steht man zweifellos in der Verantwortung.» Zum vorliegenden Fall sagt Steiger deshalb: «Der Seiten-Betreiber müsste sich vorhalten lassen, dass er trotz Wissen um die Äusserungen nicht unverzüglich gehandelt hat.»

Mehr zum Thema

    SVP
    AbonnierenAbonnieren

Keine Angst vor den Folgen

Auf die nach wie vor ungelöschten Einträge angesprochen, erklärt Andreas Glarner: «Mir hat die Zeit und das technische Wissen gefehlt, um die Kommentare zu löschen.» Während des Telefongesprächs setzt er sich an den Computer in seinem Büro und bittet um Erklärung, wie die Einträge zu finden und entfernen sind.

Jetzt auf

Rechtliche Konsequenzen aufgrund der Äusserungen auf seinem Facebook-Profil fürchte er nicht, sagt er. Einer möglichen Anzeige sieht der SVP-Nationalrat gelassen entgegen. Er kündigt bereits juristische Gegenwehr an: «Ich würde einen Musterprozess in Kauf nehmen, um eine solch absurde Praxis zu verhindern.» Als Politiker habe man schlicht nicht die Zeit, um alle Kommentare zu lesen und zu überprüfen.

(aargauerzeitung.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

Parlamentskommissionen wollen Cannabis legalisieren

Cannabis soll nicht mehr verboten sein, sondern Anbau, Produktion, Handel und Konsum sollen umfassend neu geregelt werden. Dieser Meinung sind beide zuständigen Parlamentskommissionen. Nun soll ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.

Nach der Nationalratskommission sprach sich nun auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) für diesen Schritt aus. Der Entscheid fiel mit 9 zu 2 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Damit ist der Ball …

Artikel lesen
Link zum Artikel