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61-Jähriger hat unzulässige Arbeitsbewilligungen ausgestellt – gegen Sex?

61-Jähriger hat unzulässige Arbeitsbewilligungen ausgestellt – gegen Sex?

Wegen Amtsmissbrauchs muss sich ein 61-jähriger Abteilungsleiter des baselstädtischen Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) seit Mittwoch vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, dutzendfach Arbeitsbewilligungen trotz nicht erfüllten Anforderungen erteilt zu haben.
12.08.2015, 15:0412.08.2015, 15:35
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Bild: KEYSTONE

Der inzwischen Frühpensionierte leitete seit 1987 die AWA-Abteilung Arbeitsbewilligungen, bis er im September 2013 wegen der Vorwürfe freigestellt wurde. Ihm waren fünf Mitarbeitende und drei Pratikumsstellen unterstellt. Die konkreten Anforderungen für Arbeitsbewilligungen für Ausländer gibt das Bundesrecht vor.

Die Anklage listet 56 unkorrekte Bewilligungen an Personen aus neuen EU/EFTA-Ländern und aus Drittstaaten auf. Erteilt werden dürfen solche nur, wenn Antrag stellende Firmen belegen, dass sie in der Schweiz und aus den EU-Staaten mit Personenfreizügigkeit niemanden finden können.

Ab 2009 soll der Angeklagte laufend Bewilligungen erteilt haben, für welche die Firmen keine Bemühungen nachwiesen, Einheimische und EU-Bürger etwa per Inserat gesucht zu haben. Dabei ging es um Kurzaufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen für Personen aus Ländern wie Rumänien, Bulgarien, dem Kosovo, der Türkei oder Vietnam.

Basel
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Seine Abteilung war letzte Instanz für einige Gesuchs-Kategorien. Er flog auf, nachdem seine vorgesetzte Bereichsleiterin nach Hinweisen aus dem Sicherheitsdepartement über Unregelmässigkeiten Anzeige erstattete. Im direkten Kontakt habe nichts darauf hingewiesen und grosses Vertrauen geherrscht, sagte die Vorgesetzte am Mittwoch als Zeugin aus.

Der Angeklagte selber erklärte seine Praxis mit Erfahrungswerten, welche Branchen üblicherweise Rekrutierungsschwierigkeiten hätten. Zum Beispiel sei Kellnern unbeliebt in Beizen, die bis um fünf Uhr früh offen sind. Man habe durchaus auch oft beim kantonalen RAV nach Stellensuchenden gefragt.

Sein Hauptargument war, er habe der Wirtschaft helfen wollen und «immer im besten Gewissen» seinen Ermessensspielraum genutzt. Der Präsident des Dreiergerichts sprach indes von Lohndrückerei mit billigem ausländischem Personal wegen dieser Praxis; der Inländervorrang sei doch eine klare Vorgabe.

Ein ihm Unterstellter vermutete in seiner Zeugenaussage als Motiv «Grosszügigkeit» und ein «offenes Herz»: Einmal habe der Angeklagte zum Beispiel eine Alleinerziehende entgegen klaren Kriterien durchgewinkt.

Weitergemacht – Trotz Warnungen

Dieser Unterstellte berichtete von erfolglosen Versuchen, dem Chef klar zu machen, dass dessen Praxis unzulässig sei. Er habe mit der Zeit aufgegeben, auch weil er eine Familie zu ernähren habe. In 24 der aufgelisteten Fälle hat der Angeklagte negative Entscheide seiner Untergebenen nachträglich gekippt und eine Bewilligung erteilt.

Teils hätten Antragsteller dann ihm den Zettel mit dem OK seines Chefs hämisch unter die Nase gehalten, sagte der Zeuge weiter. Manche Antragsteller hätten gar keine Schweizer Arbeitslosen anstellen wollen, sondern eine Bewilligung für Verwandte beantragt, weil dies dem Familienbetrieb mit überlangen Arbeitszeiten helfe.

Ein anderer langjähriger Mitarbeiter hatte eine «relativ grosszügige Praxis» wahrgenommen, jedoch keine Unzulässigkeiten. Man habe klar gespürt, dass mit neuen EU-Ländern jeweils die Nachfrage nach billigem Personal von dort sofort angezogen habe - aufgelistet sind etwa einige Schneider aus Rumänien. Legitime Bedürfnisse hätten viele, auch das Rotlichtmilieu, die Pharma oder der FCB , sagte er.

Urteil am Freitag

Eine persönliche Vorteilsnahme wirft ihm die Anklage nur in einem Fall vor: Eine Kosmetikerin aus der Dominikanischen Republik soll ihm gratis erotische Massagen appliziert haben. Dazu sagte er zum Prozessauftakt indes nichts.

Der Verteidiger strebt einen Freispruch aus rechtlichen Erwägungen an. Der Anklagevorwurf des Amtsmissbrauches wird gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet, sofern Täter unrechtmässig sich oder Dritten einen Vorteil verschaffen oder jemanden einen Nachteil zufügen. Die Urteilseröffnung ist auf Freitagmorgen angesetzt. (sda)

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