Schweiz
Justiz

Staatsanwalt muss sich vermummten Burka-Gegnern annehmen

Ausgerechnet die Burka-Gegner: Berner Polizei meldet Verstoss gegen Verhüllungsverbot

18.03.2016, 04:1918.03.2016, 13:33
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Die Aktion der Verfechter eines Verhüllungsverbots vom vergangenen Dienstag auf dem Berner Bundesplatz hat ein juristisches Nachspiel. Die Berner Kantonspolizei meldete den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft, wie sie auf Twitter mitteilte.

Die Initianten des Volksbegehrens mit dem Titel «Ja zum Verhüllungsverbot», für welches seit Dienstag Unterschriften gesammelt werden, hatten mit verschiedenen Verkleidungen auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Und das sah so aus:

Die Initiative ist vom sogenannten «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann lanciert worden.
Die Initiative ist vom sogenannten «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann lanciert worden.
Bild: KEYSTONE

Allerdings existiert im Kanton Bern bereits seit 1999 ein kantonales Vermummungsverbot, wie blick.ch berichtet. Wer sich «bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Kundgebungen unkenntlich macht», wird demnach mit Haft oder Busse bestraft. (kad)

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41 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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John M
18.03.2016 06:47registriert Januar 2016
Irony is a bitch.
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Jarl Eisenbär
18.03.2016 05:28registriert April 2015
Der goldene Fleischchäs vom Tag geht an
«Egerkinger Komitee»
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Miss_Ann_Thropist
18.03.2016 07:41registriert Oktober 2015
Karma?
Oh sweet, sweet irony
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