EU verschärft ihr Waffenrecht – die Schweiz zieht mit

ZUR MELDUNG, DASS DIE SCHWEIZ UND DIE EU HEUTE DAS "KROATIEN-PROTOKOLL" UNTERSCHREIBEN, STELLEN WIR IHNEN AM FREITAG, 4. MAERZ 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - A hoisted EU and Sw ...
Die EU hat nach den Terroranschlägen ihr Waffenrecht verschärft.Bild: KEYSTONE

EU verschärft ihr Waffenrecht – die Schweiz zieht mit

29.09.2017, 14:5429.09.2017, 15:08

Nach den Terroranschlägen von Paris hat die EU ihr Waffenrecht verschärft. Als Schengen-Land muss die Schweiz nachziehen. Der Bundesrat hat am Freitag seine Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt.

Unter anderem geht es um automatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Handfeuerwaffen umgebaut worden sind. Diese sind in der Schweiz schon heute verboten. Eine Ausnahme gilt für die Dienstwaffe von Armeeangehörigen. Nach den Vorschlägen des Bundesrats dürfen diese das Sturmgewehr auch in Zukunft mit nach Hause nehmen. Besondere Bedingungen wie etwa eine Vereinspflicht sind damit nicht verbunden.

Verboten sind nach EU-Recht künftig auch halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen. Für Gewehre liegt die Grenze bei 10 Schuss, für Pistolen bei 20 Schuss. Wer mit grösseren Magazinen schiessen will, kann dies auch in Zukunft tun, braucht dafür aber eine Ausnahmebewilligung. Eine solche ist auch nötig für Waffen, die mit eingeklapptem Schaft weniger als 60 Zentimeter messen.

Wer bekommt Ausnahmebewilligungen?

Eine Ausnahmebewilligung bekommt gemäss den Vorschlägen des Bundesrats, wer Mitglied eines Schiessvereins ist. Es genügt aber auch ein anderer Nachweis, dass die Waffe regelmässig für das sportliche Schiessen genutzt wird. Auch für zivile Waffen gilt also kein Vereinszwang.

Sammler dürfen ebenfalls verbotene Waffen erwerben. Sie müssen ein Verzeichnis führen, für die sichere Aufbewahrung garantieren und den Zweck der Sammlung darlegen. Jagdwaffen sind von der geplanten Gesetzesänderung nicht betroffen.

Die EU hatte im April dieses Jahres beschlossen, ihr Waffenrecht zu verschärfen. Auslöser waren die Terroranschläge von Paris, bei welchen zum Teil unbrauchbar gemachte, später aber reaktivierte Waffen zum Einsatz kamen.

Als Schengen-Mitglied muss die Schweiz die Änderungen innerhalb von zwei Jahren übernehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Januar 2018. Eine Botschaft will der Bundesrat im nächsten Frühjahr vorlegen. Die Umsetzungsfrist läuft am 31. Mai 2019 ab. (sda)

Video der Woche: «Niemand will ein Narzisst sein, aber DU bist einer!»

Video: watson/Jodok Meier, Emily Engkent
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
39 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Denk nach
29.09.2017 18:39registriert Juli 2016
Ausser in Amerika wird wohl kein Terrorist eine Waffe in einem westlichen Land auf legalem Weg erwerben. Daher bestraft dieses Gesetz den normalen Sportschützen und bringt wie gehabt keine zusätzliche Sicherheit.
5010
Melden
Zum Kommentar
avatar
7immi
29.09.2017 17:26registriert April 2014
zusammengefasst ändert sich also nichts, es wird einfach mehr papier generiert...
469
Melden
Zum Kommentar
avatar
Political Incorrectness
29.09.2017 15:52registriert Juni 2016
Das ist alles? Kleinere Magazine?
Wollt ihr mich ver...
Ich bin nicht gegen Waffen, aber was soll das bringen? Muss ein Amokschütze schneller nachladen oder im Inet grössere Magazine bestellen?
Wie wäre es, wenn genauer überprüft wird, wer sich eine Waffe kaufen will? Psychologischer Test und oder Waffen-Theorie-Test? Oder ein nationales Waffenregister?

Kleinere Magazine... die Welt ist gerettet...
4613
Melden
Zum Kommentar
39