Nach den Terroranschlägen von Paris hat die EU ihr Waffenrecht verschärft. Als Schengen-Land muss die Schweiz nachziehen. Der Bundesrat hat am Freitag seine Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt.
Unter anderem geht es um automatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Handfeuerwaffen umgebaut worden sind. Diese sind in der Schweiz schon heute verboten. Eine Ausnahme gilt für die Dienstwaffe von Armeeangehörigen. Nach den Vorschlägen des Bundesrats dürfen diese das Sturmgewehr auch in Zukunft mit nach Hause nehmen. Besondere Bedingungen wie etwa eine Vereinspflicht sind damit nicht verbunden.
Verboten sind nach EU-Recht künftig auch halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen. Für Gewehre liegt die Grenze bei 10 Schuss, für Pistolen bei 20 Schuss. Wer mit grösseren Magazinen schiessen will, kann dies auch in Zukunft tun, braucht dafür aber eine Ausnahmebewilligung. Eine solche ist auch nötig für Waffen, die mit eingeklapptem Schaft weniger als 60 Zentimeter messen.
Eine Ausnahmebewilligung bekommt gemäss den Vorschlägen des Bundesrats, wer Mitglied eines Schiessvereins ist. Es genügt aber auch ein anderer Nachweis, dass die Waffe regelmässig für das sportliche Schiessen genutzt wird. Auch für zivile Waffen gilt also kein Vereinszwang.
Sammler dürfen ebenfalls verbotene Waffen erwerben. Sie müssen ein Verzeichnis führen, für die sichere Aufbewahrung garantieren und den Zweck der Sammlung darlegen. Jagdwaffen sind von der geplanten Gesetzesänderung nicht betroffen.
Die EU hatte im April dieses Jahres beschlossen, ihr Waffenrecht zu verschärfen. Auslöser waren die Terroranschläge von Paris, bei welchen zum Teil unbrauchbar gemachte, später aber reaktivierte Waffen zum Einsatz kamen.
Als Schengen-Mitglied muss die Schweiz die Änderungen innerhalb von zwei Jahren übernehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Januar 2018. Eine Botschaft will der Bundesrat im nächsten Frühjahr vorlegen. Die Umsetzungsfrist läuft am 31. Mai 2019 ab. (sda)