Wir erinnern uns an den vergangenen Frühling: Zu Beginn der Covid-Pandemie im März 2020 realisierten die Behörden, dass die Schweiz zu wenig Sanitätsmaterial zum Schutz der Bevölkerung und Behandlung von Erkrankten hat. Die Lagerbestände an Masken waren unzureichend und niemand wusste so recht, wer diesen Engpass wieder wettmachen soll.
Der Bundesrat reagierte am 20. März 2020 und beschloss, dass es die Armeeapotheke richten soll. Daraus wurde einer der wohl aufwändigsten Beschaffungsprozesse der jüngeren Schweizer Geschichte, der rund 618 Millionen Franken verschlang. 195 Millionen wurden für Schutzmasken-Einkäufe verbraucht, der Rest für Impfstoffe, Beatmungsgeräte und Desinfektionsmittel.
Jetzt – ein Jahr später – stellte sich die interne Revision im Verteidigungsdepartement von Bundesrätin Viola Amherd die Frage: Lief alles korrekt ab? Rückblickend betrachtet weiss man mittlerweile, dass es Fehler gab. Der Prüfbericht «Beschaffung von Schutzmasken» gibt nun Details dazu. Wir haben die fünf wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.
Die Riesenbeschaffung lief über die Armeeapotheke. Ihre internen Strukturen waren nie darauf ausgelegt, ein derartiges Projekt umzusetzen. Entsprechend anerkennt der Bericht bereits auf der dritten Seite: «Die Kader und Mitarbeitenden (…) arbeiteten in dieser herausfordernden Zeit unter einer enormen Belastung (…). Selbstverständlich lief in dieser dynamischen Krisensituation nicht alles rund.»
Bei allen Fehlern, die gemacht wurden, zeigen die Zahlen jedoch auf, welche Ergebnisse die Armeeapotheke liefern konnte: Innert kürzester Zeit wurden über 300 Millionen Masken bestellt und bezahlt. Sie wurden zu Beginn der Krise unter anderem Spitälern oder Arztpraxen zur Verfügung gestellt.
Die Fehler waren aber nicht Lappalien. Das zeigt sich etwa bei der Einhaltung von Beschaffungsregeln: Wenn der Staat etwas einkaufen will, muss das in bestimmten Abläufen passieren – um etwa Korruption und Vetternwirtschaft zu verhindern.
Bei den Maskenbeschaffungen wurden diese Regeln mehrfach verletzt. So wurden Vertragsverhandlungen telefonisch geführt oder Bestellungen per Mail getätigt. Das führte dazu, dass nicht alle Schritte dokumentiert wurden und nur in «mühsamer Kleinarbeit» rekonstruiert werden konnte. Die interne Revision stiess bei ihrer Untersuchung auf «physische Listen» und stellte «zu viele manuelle Arbeitsschritte» fest.
Ein Grund dafür war – einmal mehr – die fehlende Digitalisierung. Wenn Unternehmen oder Institutionen Dinge einkaufen, erfassen sie diese üblicherweise in sogenannten ERP-Systemen.*
Ein solches «bedarfsgerechtes» System fehlte letztes Jahr bei der Armeeapotheke. Die bisherige Abwicklungssoftware unter dem Namen Produktiv System Armeeapotheke (PSA) wurde seit ihrer Einführung im Jahr 1999 nicht erweitert. «Es wurden nur notwendige Updates vorgenommen», heisst es im Prüfbericht trocken.
Diese Tatsache ist zwar nicht neu – sie wurde bereits in einem anderen Prüfbericht im November 2020 publik. Jetzt zeigt sich aber, was für Auswirkungen diese Steinzeit-Software hatte: Das IT-System wurde während der Krise zeitweise gar nicht verwendet. Dieses Problem wurde per 2021 behoben. Heute erfolgen solche Bestellungen automatisiert in einer anderen Beschaffungssoftware.
Auch die Maskenpreise wurden untersucht. Der Bericht kommt zwar zum Schluss, dass die hohen Preise durchaus «Marktpreise» waren, weil die ganze Welt auf Masken-Einkaufstour war. Die Schweiz dürfte aber in Einzelfällen eher den «Maximalpreis» bezahlt haben.
Verantwortlich dafür waren unter anderem selbstverschuldete Leaks: Lieferanten im In- und Ausland wussten «teilweise von relevanten Beschaffungsinformationen». Sie wussten, welche Kreditlimiten herrschten, wie viele Masken benötigt wurden und zu welchen Preisen die Schweiz einkaufen würde. Es waren nicht interne Leaks, sondern öffentliche Informationen, die allen zur Verfügung standen.
«Das führte zu einer Schwächung der Verhandlungsposition», heisst es im Bericht dazu. Es sei deshalb nachvollziehbar, dass sich die Offerten an die Schweiz «nahe am erwarteten ‹Maximalpreis› bewegten».
Als «heikel» wird zudem bewertet, wie Kadermitglieder zu grösseren Kompetenzen kamen. Normalerweise gilt bei Einkäufen eine Obergrenze von 10 Millionen Franken. Für jedes Geschäft, das diesen Betrag übersteigt, ist normalerweise eine Zustimmung des Armeechefs (CdA) Thomas Süssli nötig.
Diese Obergrenze wurde im März 2020 obsolet. Bewilligt vom Armeestabschef, ohne dass der Armeechef formell unterzeichnet wurde. Im Mai darauf erhielt auch die Armeelogistik ein höheres Ausgabenbudget – auch hier ohne die notwendige Zustimmung des Armeechefs.
Dieser Rechtsbruch wird im Prüfbericht detailliert kritisiert: «Mit dem gewählten Vorgehen wurden die bestehenden Geschäftsordnungen nicht eingehalten.» Diese sollten auch in Krisensituationen eingehalten werden, so die interne Revision – auch wenn der verwaltungsinterne Prozess dadurch länger dauert.
Zum Schluss kommt der Bericht auch auf die Beziehungen mit drei namentlich erwähnten Lieferanten zu sprechen. Die Geschäfte mit der Emix Trading AG, die wegen zwei jungen Zürcher Händlern in die Schlagzeilen geraten ist, wird kaum kritisch beurteilt – auch, weil die Armeelogistik die Konflikte bilateral bereinigen konnte.
Unschön wurde es aber im Zusammenhang mit der Netztal AG: Der Bund bestellte bei der St. Galler Firma für 25 Millionen Franken Schutzmasken und leistete eine Anzahlung. Die Lieferung kam aber gemäss VBS-Angaben nicht am vereinbarten 20. April 2020 an, der Bund erhielt sein Geld zurück. Eine Woche später wurde das VBS darüber informiert, dass es eine Strafuntersuchung wegen angeblicher Geldwäscherei und Betruges gegen die Firma gebe. Der Deal scheiterte, die Ermittlungen verliefen ins Leere, der Netztal-Chef blieb auf Millionen von Masken sitzen. Dies, obwohl er aus der Strafuntersuchung als Unschuldiger herauslief.
Daraus entwickelte sich ein grösserer juristischer Streit, der laut «CH Media»-Recherchen zumindest zwischen dem VBS und der Netztal AG beigelegt wurde. Wirrungen, die vermutlich nicht entstanden wären, wenn die Maskenbeschaffung nicht unter einem derartigen Druck erfolgt wäre.
* Korrektur: SAP bietet ERP-Systeme an. Der Terminus SAP-System wurde entfernt.
SAP hat unter anderem ein ERP System