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Wofür brauche ich das Covid-Zertifikat? 18 Fragen und Antworten

L' APP Certificat Covid est photographiee sur un smartphone Apple le jour de sa mise a disposition sur l'APP Store lors de la pandemie de Coronavirus (Covid-19) ce lundi 7 juin 2021 a Lausan ...
Mit dem Covid-Zertifikat kann man in Zukunft diverse Veranstaltungen besuchen.Bild: keystone

Wofür brauche ich das Covid-Zertifikat? 18 Fragen und Antworten

23.06.2021, 14:0023.06.2021, 14:29
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Das Covid-Zertifikat ermöglicht den Menschen, in einer Übergangsphase bestimmte Aktivitäten wieder aufzunehmen. Mit dem Zertifikat kann jede Person nachweisen, dass sie entweder gegen das Virus geschützt ist (geimpft oder genesen) oder die Wahrscheinlichkeit sehr klein ist, dass sie ansteckend ist (zeitnah getestet). Am Mittwoch hat der Bundesrat definiert, wofür das Zertifikat gebraucht wird.

Die Stossrichtung des Bundesrats umfasst:

1. die Bereiche des alltäglichen Lebens, wie z.B. öV, Detailhandel, Arbeit- und Ausbildungsstätten, für die der Einsatz des Zertifikats von der Verordnung nicht vorgesehen ist (GRÜN).

2. Bars, Restaurants, Messen, Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe wie z.B. Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Vereine.

Hier kann das Zertifikat eingesetzt werden:

  • entweder um Kapazitätsbeschränkungen zu verhindern
  • oder um von Auflagen wie der Maskenpflicht befreit zu werden (ORANGE)

3. Bereiche, für die das Zertifikat vorübergehend Bedingung für Öffnungen sein wird. Dies sind:

  • der internationale Personenverkehr
  • Grossveranstaltungen sowie
  • Clubs/Diskotheken/Tanzveranstaltungen (ROT)

Kann ein privater Anbieter (Bereich Orange) für den Zugang von Kindern ein Covid-Zertifikat verlangen?

Die Rahmenbedingungen für den orangen Bereich sind in der Covid-19-Verordnung für die besondere Lage geregelt, wo die Altersgrenze von 16 Jahren gilt. Ein Restaurant kann in der Folge kein Zertifikat für Kinder bis 16 Jahre verlangen.

Haben Touristen und Touristinnen, die mit in der Schweiz nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft und gemäss Einreiseregelungen korrekt eingereist sind, auch Zugang zu hiesigen roten Bereichen?

Reist eine geimpfte Person mit einem bereits von der Schweiz anerkannten Zertifikat oder anerkannten Nachweis ein, hat sie Zugang zu Grossanlässen, die in den roten Bereich gehören.

Ansonsten muss die Person sich etwa für den Zugang zu einer Fachmesse oder zu einer anderen Grossveranstaltung testen lassen und erhält so ein Covid-Zertifikat für Getestete.

Gehören Beratungsangebote zum grünen oder orangen Bereich?

Beratungsangebote gehören zum grünen Bereich. Der Bund weist darauf hin, dass bis auf Weiteres in diesen Bereichen die Schutzmassnahmen gelten werden.

In welchen Bereich gehören organisierte Freizeitaktivitäten von privaten Anbietern?

Der Anbieter (Restaurant, Freizeitangebote u.Ä.m.) entscheidet selbst, ob er ein Covid-Zertifikat verlangen will und dafür auf die Schutzkonzeptmassnahmen verzichten kann oder ob er keinen selektiven Zugang will und weiterhin mit den bestehenden Schutzkonzepten arbeitet. Der Bund macht diesbezüglich keine Empfehlung.

Werden die aktuell für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete zulässigen Nachweise, wie bei Grossveranstaltungen, im Inland auch nach dem Vorliegen des Covid-Zertifikats noch gültig sein?

Nein, ab 26. Juni ist das Covid-Zertifikat – sowohl das Schweizer Zertifikat als auch das anerkannte ausländische Zertifikat – der einzig zulässige Nachweis.

Müssen Kinder bei Grossveranstaltungen ein Zertifikat vorweisen?

Nein, im Rahmen der Zutrittsregelung für Grossveranstaltungen ist vorgesehen, Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren den allgemeinen Zutritt ohne Covid-Zertifikat zu gewähren. Dies hat folgende Gründe: Mit der Freigabe der Impfung für diese Altersgruppe erst ab dem Sommer wäre es nicht möglich, ein Zertifikat nach erfolgter Impfung vor der Phase 3 (Normalisierungsphase) einzusetzen. Da Kinder und Jugendliche nachweislich weniger anfällig für SARS-CoV-2 sind und es weniger wahrscheinlich ist, dass sie es übertragen, ist das Risiko für sie vergleichsweise gering.

Genügen für Grossveranstaltungen im Inland auch positive Antigen-Schnelltests als Zugangsberechtigung für Genesene?

Nein, für genesene Personen, die eine Infektion nur mit einem Antigen-Schnelltest bestätigt haben, kann auch für die Verwendung im Inland kein Covid-19-Genesungszertifikat ausgestellt werden.

Personen, die erst gerade mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet wurden, wird empfohlen, sich auch mit einem PCR-Test testen zu lassen; letzterer wird bezahlt. Liegt die Infektion schon länger zurück, können sich Genesene testen oder mit einer Dosis impfen lassen und sich so ein Covid-Zertifikat ausstellen lassen.

Warum gibt es kein spezielles Inland-Zertifikat für Genesene, das auch den Antigen-Schnelltest etwa für den Zugang zu Grossveranstaltungen in der Schweiz beinhaltet?

Ein Zertifikat, das auch Antigen-Schnelltests für das Genesenen-Zertifikat berücksichtigt, ist mit den Vorgaben der EU nicht kompatibel. Die Einführung eines neuen Zertifikattyps nur für die inländische Verwendung wäre bezüglich technischer Umsetzung zudem aufwändig gewesen, was dazu geführt hätte, dass ein solches Zertifikat erst im August vorgelegen hätte. Entwickelt sich die epidemiologische Lage weiterhin positiv, würde zudem das Zertifikat in der Normalisierungsphase kaum mehr im Inland eingesetzt.

Was bedeutet dieser Entscheid für das «Zertifikat Light»?

Das «Zertifikat Light» ist eine datensparsamere Version des bestehenden Covid-Zertifikats. Den Inhaberinnen und Inhabern von Covid-Zertifikaten soll in der Aufbewahrungs-App eine Funktion bereitgestellt werden, um für die Verwendung in der Schweiz eine Zertifikatskopie ohne Gesundheitsdaten zu generieren. Diese Light-Variante des Covid-Zertifikats wurde vom Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten verlangt und steht ab Mitte Juli bereit. Sie soll sicherstellen, dass in der Schweiz Dritte mit selber entwickelten Prüf-Apps nur Vor-, Nachname, Geburtsdatum sowie die Gültigkeit des Zertifikats lesen können, nicht jedoch den Status (geimpft, getestet, genesen) sowie die Impfstoffe.

Müssen Veranstalter, die Tests vor Ort anbieten, ein Zertifikat ausstellen?

Veranstalter, die vor Ort Tests anbieten, müssen auch Zertifikate ausstellen, da sie dieselben am Eingang prüfen.

Wird ein Light-Zertifikat für Grossveranstaltungen genügen?

Ja, ein gültiges Covid-Zertifikat Light genügt, um an Grossveranstaltungen teilzunehmen, da es die relevanten Informationen enthält.

Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation hat am 14. Juni kommuniziert, dass Genesene nun ihr Covid-Zertifikat bestellen können. Was heisst das genau?

Das Antragsformular ist seit dem 14. Juni online auf den Kantons-Websites verfügbar. Mit wenigen Schritten können Genesene dieses ausfüllen und erhalten rasch eine Benachrichtigung, ob sie dazu berechtigt sind. Genesene, deren Erkrankung durch einen Antigentest nachgewiesen wurden und die ein Zertifikat beantragen, werden darauf hingewiesen, dass sie aufgrund des fehlenden PCR-Tests kein Zertifikat erhalten.

Wie sollen die rund 60'500 Betroffenen vorgehen, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten?

Ein positiver Antigen-Schnelltest kann seit dem 1. Juni kostenlos durch einen PCR-Test bestätigt werden, was zum Erhalt des Zertifikats führt.

Sie können sich aber testen oder impfen lassen und sich so ein Covid-Zertifikat ausstellen lassen. Genesene können sich gemäss der Empfehlung der Eidg. Kommission für Impffragen (EKIF) bereits vier Wochen nach der Infektion impfen lassen.

Wenn jemand innerhalb einer Woche an zwei Grossveranstaltungen als negativ getestete Person teilnehmen will, werden dann auch zwei Antigen-Schnelltests pro Woche bezahlt?

Die Kosten von bis zu einem Schnelltest täglich werden übernommen.

Was würde es für das Covid-Zertifikat bedeuten, wenn das neu angekündigte Referendum gegen die gesetzliche Grundlage für das Zertifikat zustande käme?

Die Bestimmung im Covid-19-Gesetz zum Covid-19-Zertifikat (Art. 6a) hat eine Geltungsdauer bis Ende 2022. Falls das Referendum zustande kommt, wird es eine Abstimmung geben. Und wenn die Vorlage in der Volksabstimmung abgelehnt wird, dann fällt die Covid-19-Verordnung für Zertifikate weg und es können keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden. Zu welchem Zeitpunkt eine solche Referendumsabstimmung stattfinden würde, wissen wir noch nicht.

Gemäss EKIF soll die Schutzdauer der MRNA-Impfstoffe auf 12 Monate verlängert werden. Müssen bereits Geimpfte ein neues Zertifikat beantragen, wenn sich die Gültigkeit des Covid-Zertifikates für Geimpfte aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse verändert?

Die Gültigkeitsdauer von Covid-Zertifikaten wird anhand des Datums der Verabreichung der letzten Impfdosis in den Applikationen automatisch angepasst und berechnet. Dies gilt auch für allfällige Anpassungen der Gültigkeitsdauern von Tests.

Können Covid-Zertifikate fürs Reisen ins Ausland auch für Kinder ausgestellt werden, die entweder getestet oder genesen sind?

Auch Kinder können sich ein Zertifikat für Getestete oder Genesene ausstellen lassen. Die Zertifikate aller Familienmitglieder können auch auf einer einzigen App abgelegt werden.

Sind alternative Nachweise ab Anfang Juli noch zulässig?

Ab 1. Juli geht der Bund davon aus, dass alle diejenigen, die ein Zertifikat wünschen, auch eines ausgestellt bekommen haben. Ab diesem Zeitpunkt gelten nur die Covid-Zertifikate als Nachweis für die Anwendungsbereiche im Inland.

Dies gilt für die Fälle nach Covid-19 Verordnung für die besondere Lage, also etwa Veranstaltungen, allenfalls Kinos, Theater und Restaurants, falls diese den Zugang auf Geimpfte, Getestete und Genese einschränken. Im internationalen Reiseverkehr sowie im Kontext der Kontaktquarantäne sind weiterhin alternative Nachweise möglich.

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