Ware Kind: Mutter und Lebensgefährte im Fall Staufen vor Gericht

Ware Kind: Mutter und Lebensgefährte im Fall Staufen vor Gericht

11.06.2018, 12:32

Genau fünf Monate nach Bekanntwerden des jahrelangen Missbrauchs eines Jungen in Staufen bei Freiburg stehen die beiden Hauptbeschuldigten vor Gericht. Vor dem Landgericht Freiburg begann Staatsanwältin Nikola Novak mit der Verlesung der Anklage.

Der 48-jährigen Mutter des Kindes und ihrem 39-jährigen Lebensgefährten werden unter anderem schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in jeweils knapp 50 Fällen zur Last gelegt. Der heute Neunjährige soll über zwei Jahre lang von ihnen missbraucht sowie im Darknet Männern gegen Geld für Vergewaltigungen angeboten worden sein.

Angeklagt sind Taten zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017. In der mehr als 100 Seiten langen Anklageschrift ist die Rede von Fesselungen, extremen Demütigungen und Beschimpfungen, Drohungen sowie körperlicher Gewalt und Vergewaltigungen.

Eine Vielzahl der Taten war gefilmt worden - sowohl die, die das Paar beging, als auch die, die die Freier an dem sich laut Anklage «massiv ekelnden» und völlig wehrlosen Kind vollzogen. Die Aufnahmen dienen in diesem und den anderen Verfahren als Beweismittel.

Ausserdem führten die bisherigen Aussagen des 39-Jährigen auch zur Festnahme von Männern, denen das Kind zum Vergewaltigen überlassen worden war. In dem Fall gibt es insgesamt acht Tatverdächtige, darunter einen Schweizer.

Mutter schweigt

Die Mutter und ihr Lebensgefährte, beide Deutsche, gelten den Angaben zufolge als die beiden zentralen Figuren in dem Missbrauchsfall. Dem Paar wird auch Missbrauch eines dreijährigen Mädchens zur Last gelegt. Die Schwere und Vielzahl der Verbrechen sowie die Rolle der Mutter machen diesen Fall aussergewöhnlich.

In Prozessen gegen Männer, die den Jungen missbraucht hatten, hatte der einschlägig vorbestrafte 39-Jährige zuvor als Zeuge ausgesagt und sich bereits als Haupttäter bezeichnet. Die Mutter schweigt. Ob sie aussagt, ist nach Worten ihres Anwaltes noch nicht entschieden.

«Ich erhoffe mir, auch wenn es vielleicht unrealistisch ist, von der angeklagten Kindsmutter vielleicht mal eine Erklärung zur Motivation», sagte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Katja Ravat, der Nachrichtenagentur dpa. Ravat vertritt in dem Prozess den missbrauchten Jungen.

Ziel von Anklage und Nebenklage sei neben langjährigen Haftstrafen eine anschliessende Sicherungsverwahrung, vor allem für den wegen schwerer Kindesmisshandlung vorbestraften Lebensgefährten der Mutter. «Dass ich dem Kind rückmelden kann, dass der Mann auf absehbare Zeit nicht mehr aus der Haft entlassen werden wird», sagte Ravat.

Vorwürfe gegen Behörden

Jugendamt und Justiz stehen in dem Fall in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht geschützt zu haben. - obwohl sie von der Liebesbeziehung der Mutter zu dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann wussten. Das Kind lebt seit der Festnahme des Paares und der weiteren mutmasslichen Täter im vergangenen Herbst bei einer Pflegefamilie.

Ebenfalls am Montag begann vor dem Karlsruher Landgericht der Prozess gegen einen 44-Jährigen aus Schleswig-Holstein: Er soll im sogenannten Darknet beim Lebensgefährten der Mutter angefragt haben, ob er den Jungen sexuell missbrauchen und danach töten dürfe. Diese Verhandlung wurde kurz nach Beginn unterbrochen - die Verteidigung will den Ausschluss der Öffentlichkeit erreichen. (sda/dpa/afp)

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