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Baselbieter Regierung hält an Handschlagpflicht fest

Baselbieter Regierung hält an Handschlagpflicht fest

18.05.2017, 17:4918.05.2017, 18:08
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In der sogenannten Handschlag-Affäre hat die Baselbieter Regierung die Beschwerde einer muslimischen Familie teilweise gutgeheissen. Die Disziplinarmassnahme gegen einen Schüler wurde wegen eines Formfehlers aufgehoben. An der Handschlagpflicht für Schüler hält die Regierung aber fest.

Weil sich zwei muslimische Burschen an der Sekundarschule Therwil geweigert hatten, einer Lehrerin die Hand zu geben, musste sich die Baselbieter Regierung mit einer Beschwerde der Familie befassen. In einem am Donnerstag publizierten Regierungsentscheid heisst es, beim Handschlag handle es sich «um eine in der hiesigen Gesellschaft übliche Geste» zur Begrüssung und Verabschiedung.

Die Religionsfreiheit werde «durch das Einfordern des Handschlags durch eine Person des anderen Geschlechts zwar tangiert», mit dem Bildungsgesetz des Kantons bestehe jedoch eine gesetzliche Grundlage für die Einforderung des Handschlags, heisst es weiter. Deshalb könne der Handschlag im Kanton Baselland von allen Lehrpersonen eingefordert werden.

Weil einer der muslimischen Schüler auch nach Inkrafttreten der Handschlagpflicht den Handschlag verweigert haben soll, veranlasste die Sekundarschule Therwil Disziplinarmassnahmen. Der Schüler sollte zehn Stunden Arbeit in einer sozialen Institution leisten und mehrmals die Schulsozialarbeit besuchen.

Dagegen wehrten sich die Eltern. Sie begründeten dies damit, dass die Schule keine konkrete Situation nennen konnte, in der der Schüler die Handschlagpflicht verweigert habe. Die Regierung bestätigt dies. Der Regierung sei bekannt, dass eine weibliche Lehrperson des Schülers den Handschlag nicht eingefordert habe. In diesem Punkt wurde die Beschwerde der Eltern gutgeheissen.

Die Eltern müssen Verfahrenskosten von 200 Franken bezahlen. Für das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat erhalten sie dagegen eine Entschädigung von 2000 Franken. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, weil dagegen beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben werden kann.

Der Fall der beiden muslimischen Schüler, die einer Lehrerin den Handschlag verweigert hatten, sorgte im letzten Jahr landesweit für Schlagzeilen. Sogar Bundesrätin Simonetta Sommaruga bezeichnete die Verweigerung des Handschlags als inakzeptabel.

(sda)

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