Die nationalkonservative Regierung in Polen hält trotz Kritik des Europarats an ihrer umstrittenen Justizreform fest. Ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Mittwoch, das die Änderungen kassiert hatte, wird nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
Das sagte Regierungssprecher Rafal Bochenek am Samstag der Agentur PAP zufolge. Das Urteil stelle nur den Standpunkt «einzelner Verfassungsrichter» dar und sei nicht rechtmässig zustande gekommen.
Rechtsexperten des Europarats hatten die Schwächung des Verfassungsgerichts am Freitag als Gefahr für die Demokratie gewertet. Ministerpräsidentin Beata Szydlo hat nach Angaben ihres Sprechers entschieden, das Gutachten der sogenannten Venedig-Kommission dem Parlament, dem Sejm, zu übergeben.
Der Sprecher forderte alle politischen Kräfte auf, den Streit um das Gericht «auf der Basis des Dialogs und ohne negative Emotionen zu beenden».
Die umstrittene Reform des Obersten Gerichts sieht unter anderem Entscheidungen mit Zweidrittel- statt einfacher Mehrheit vor. Zudem soll das Gericht alle Fälle strikt der Reihe nach bearbeiten. Die Regierung der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatte die Novelle im Dezember mit ihrer Parlamentsmehrheit durchgesetzt. (sda/dpa)