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Markthändler bezahlen in Chur 25-mal mehr für die Standmiete als in Bern

Markthändler bezahlen in Chur 25-mal mehr für die Standmiete als in Bern

22.05.2018, 11:4222.05.2018, 11:49
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Gemüse und Früchte, Bäckerei- oder Metzgerwaren vom Wochenmarkt sind ein Service public, so die Auffassung des Preisüberwachers. Doch die Markthändler sind, je nach Gemeinde in der Schweiz, mit höchst unterschiedlichen Tarifen konfrontiert.

In Bern, Lenzburg und Neuenburg bezahlen Markthändlerinnen und -händler pro Laufmeter Marktstand zwischen 1.30 Franken und 2 Franken. Ganz anders die Situation im aargauischen Bremgarten oder in Chur: Hier fallen für den Laufmeter Marktstand 30 Franken beziehungsweise 32.56 Franken an.

Besucher stroemen in den fruehen Morgenstunden durch die Strassen von Bern waehrend dem traditionellen "Zibelemaerit", am Montag, 28. November 2016, in Bern. Der Zibelemaerit findet jeweils  ...
Zibelemärit in Bern.Bild: KEYSTONE

Service public in Frage gestellt

An den teuren Marktorten kritisiert der Preisüberwacher Stefan Meierhans im aktuellen Newsletter vom Dienstag «eine übermässige Belastung» der Markthändlerinnen. Gegenüber dem sogenannt stationären Handel, etwa bei Migros oder Coop, könnten die Bauern oder Bäcker auf dem Markt ihre Ware nicht konkurrenzfähig anbieten.

Zudem ist der Preisüberwacher der Meinung, dass Städte und Gemeinden Flächen für Märkte möglichst preisgünstig anbieten sollten – dies im Sinn eines Service public. Im Fall von Chur beispielsweise, wo die Markthändlerin 25-mal mehr bezahlt als etwa in Bern, ist dieser öffentliche Service damit infrage gestellt.

Markt in Chur (Bild: https://chur.graubuenden.ch/de/maerkte-alpenstadt)
Markt in Chur.Bild: Zvg

Verschärftes Empfehlungsrecht

Der Preisüberwacher will nun jene Städte und Gemeinden, die mit ihrer Platzmiete über dem Durchschnitt liegen, anschreiben. Meierhans empfiehlt den Ortschaften, die Gebühren für die Platzmiete zu überprüfen. Darüber hinaus behält er sich vor, «später auch konkrete Preisempfehlungen abzugeben».

Bindend sind solche konkreten Preisempfehlungen zwar nicht. Aber der Preisüberwacher verfügt über ein gesetzlich verankertes, sogenannt verschärftes Empfehlungsrecht. Das bedeutet, die jeweilige Behörde muss den Preisüberwacher anhören.

Darüber hinaus kann der Preisüberwacher öffentlichen Druck aufbauen, indem er überhöhte Preise publik macht. Oder wie es Meierhans gegenüber der Nachrichtenagentur SDA ausdrückt: «Das sind Elemente, die zu einer öffentlichen Diskussion beitragen.»

Stichproben in 39 Schweizer Gemeinden

Die Preise für die Marktstände hat der Preisüberwacher zwischen 2016 und 2018 erhoben. Einzelne Städte oder Gemeinden könnten bereits ihre Preise geändert haben, heisst es im Newsletter. Auslöser für die Marktbeobachtung war, dass der schweizerische Marktverband 2016 dem Preisüberwacher gemeldet hatte, die aargauische Gemeinde Seengen habe ihre Gebühren für Platz- und Standmieten für Wochenmärkte erhöht.

Mit der Marktbeobachtung führte der Preisüberwacher Stichproben in 39 Gemeinden in der ganzen Schweiz durch. Diese haben ergeben, dass Markthändlerinnen und -händler durchschnittlich 11.60 Franken bezahlen. 16 der befragten Ortschaften liegen mit ihren Gebühren über diesem Durchschnitt. (whr/sda)

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