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Thomas-Cook-Pleite: Diese Rechte haben Schweizer Reisende

Thomas-Cook-Pleite: Briten werden evakuiert, Schweizer müssen selber schauen

Der Reiseveranstalter Thomas Cook ist am Ende, die hauseigenen Airlines sind am Boden. Über 600'000 Reisende sind weltweit davon betroffen, 140'000 davon aus dem deutschen Sprachraum. Während Grossbritannien seine Touristen evakuiert, müssen Schweizer selber schauen.
23.09.2019, 13:2123.09.2019, 20:00
Kevin Capellini / ch media
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People queue at a counter of Condor airline, owned by Thomas Cook, at the airport in Frankfurt, Germany, Monday, Sept. 23, 2019. Germany's Condor airline says it can no longer carry travelers who ...
Was tun, wenn die Airline nicht mehr fliegt?Bild: AP

Für Hunderttausende Touristen ist momentan nicht klar, ob ihre Ferien stattfinden, oder ob sie überhaupt wieder nach Hause kommen. 150'000 Menschen sind aktuell gestrandet in Hotels oder an Flughäfen. Vor den geschlossenen Thomas-Cook-Reisebüros warten viele Menschen nun auf weitere Informationen.

Wie viele Schweizer Touristen betroffen sind, ist unklar. Von der Insolvenz betroffen sollen 140'000 deutschsprachige Personen sein. Nicht alle weilen bereits in den Ferien.

Während britische Reisende zumindest teilweise aufatmen können – der Staat organisiert die Rückführung aller Staatsbürger - haben Schweizer Reisende das Nachsehen. Und es stellt sich die Frage: Was sind die Rechte der Schweizerinnen und Schweizer, die mit Thomas Cook oder deren Tochterfirmen gebucht haben?

Allgemein gilt: die Rückführung

Anders als in Grossbritannien ist in der Schweiz nicht der Staat für die Rückholung der Reisenden aus dem Ausland zuständig. Touristen sind also selber für ihre Rückreise verantwortlich.

Das BAZL sowie die Reiseveranstalter würden jedoch helfen und Informationen und Empfehlungen weitergeben.

Bei Pauschalreisen: Die Versicherung zahlt

Bei Pauschalreisen greift die Versicherung des Veranstalters. Dies können private Versicherungen oder, wie in der Schweiz, der Garantiefonds des Schweizerischen Reisebüroverbandes sein. Diese Versicherung soll das Ziel haben, Touristen, die eine Pauschalreise gebucht haben, vor den Folgen einer Insolvenz der Reiseveranstalters abzusichern.

Konkret bedeutet dies: Auch wenn die Reise ausfällt, bekommen Reisende ihr Geld zurück, da dieses versichert ist. Pauschalurlauber, die schon verreist sind, haben Anspruch auch vor Ort im Hotel bleiben zu können und die Ferien weiterhin wie geplant zu verbringen, bis eine geeignete Rückreise organisiert ist.

Der Versicherer ist im Fall einer Insolvenz auch dafür zuständig, Pauschalreisende im Notfall mithilfe des Reisesicherungs-Fonds zurückzubringen. In der Praxis helfen dann andere Fluggesellschaften, Touristen wieder nach Hause zu holen – oft tun sie dies mit speziell günstigen Flugpreisen.

Jedoch: Auch wenn Reisende mit den EU-weiten Regelungen recht gut abgesichert sind, so sind die Gelder im Reisefonds gesetzlich nur bis zu einem Betrag von 110 Millionen Franken gedeckt. Bei der schieren Grösse von Thomas Cook und der Tatsache, dass weltweit mehr als 600'000 Reisende (davon sind 150'000 in den Ferien gestrandet) aktuell betroffen sind, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die offenen Forderungen von Reisenden nicht gedeckt werden können.

Diese offenen Forderungen fallen dann in die Konkursmasse, wobei einzelne Forderungen teilweise während Jahren liegenbleiben, bis die gesamten Vermögensverhältnisse eines Grosskonzerns klar und aufgeteilt sind.

Was ist eine Pauschalreise?
Der Schweizerische Reisegarantie-Fonds definiert eine Pauschalreise wie folgt: Eine klassische Pauschalreise ist eine Verbindung von mindestens zwei der folgenden Leistungen, wenn diese zu einem Gesamtpreis angeboten werden und mindestens 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst:

Beförderung Unterbringung Andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistung von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

Im Gegensatz zur Pauschalreise sind Nur-Flug, Nur-Hotel oder andere touristische Dienstleistungen, welche separat gebucht werden, sogenannte Einzelleistungen.

Bei Individualreisen: Totalverlust

Alle die oben genannten Regelungen gelten nur bei Pauschalreisen. Menschen, die Ihre Ferien auf eigene Kosten, zum Beispiel eine Nur-Flug-Leistung mit Thomas Cook Airlines oder eine Nur-Hotel-Buchung über ein Thomas Cook Reisebüro gebucht haben, fallen in die Kategorie Individualreisende.

People gather outside the headquarters of tour operator Thomas Cook, in Peterborough, England, which has ceased trading with immediate effect after failing in a final bid to secure a rescue package fr ...
Bild: AP

Individualreisende sind für Ihre Weiter-, respektive ihre Heimreise selber verantwortlich und müssen sämtliche anfallenden Kosten selber übernehmen. Weder die Reiseversicherung, noch die Veranstalter greifen einem dabei finanziell oder unterstützend unter die Arme. Es besteht zudem kein Recht auf Rückerstattung, Umbuchung oder Preisreduktion.

In der Vergangenheit war es jedoch so, dass sich andere Fluggesellschaften sehr kulant gezeigt hatten und Touristen, die im Ausland gestrandet waren zu günstigen Preisen wieder nach Hause geflogen haben. Das war etwas bei den Pleiten von Germania oder Air Berlin der Fall.

Was ist eine Individualreise?
Das Reiserecht definiert eine Individualreise wie folgt: Eine Individualreise ist eine Reise, bei der Reisende Leistungen wie Flüge, Unterkunft und Ausflüge nach den eigenen Vorstellungen einzeln zusammenstellen.

Sie steht im Gegensatz zu einer Pauschalreise, bei der alle Bausteine zusammen über einen Reiseanbieter gebucht werden. Der Begriff «Individualreise» bezeichnet zudem eine Reise, bei der die Leistungen erst nach und nach vor Ort gebucht werden.

Für rechtliche Fragen gibt es in der Schweizer Reisebranche zudem den Ombudsmann der Schweizer Reiseindustrie. Dieser hilf bei rechtlichen Fragen oder Rückforderungsbegehren.

Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, zu prüfen, ob das Reisebüro, über das gebucht wird, dem Garantiefonds oder einer anderen Reiseversicherung angeschlossen ist.

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38 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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The Danisher
23.09.2019 13:48registriert Juni 2019
Alles ganz schön heftig. Was mir bisher fehlt ist die Zahl der Angestellten welche betriffen sind. Denn die Ferien, die ins Wasser gefallen sind, sind bald vergessen und alle wieder Zuhause. Die Angestellten jedoch,bei denen geht es jetzt um die Existenz.
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bebby
23.09.2019 14:29registriert Februar 2014
600 m Pfund kostet die Rückführung...damit hätte die Regierung die Firma rekapitalisieren können.
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Lisbon
23.09.2019 18:31registriert Januar 2019
Was mich noch Wunder nehmen würde: Was ist, wenn ein Schweizer irgendwo ist und kein Geld hat für einen Rückflug? Oder zb eine Schulklasse irgendwo gestrandet wäre?
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38
Höhe zollfreier Einfuhren in der Vernehmlassung umstritten

Die vom Bund geplante Halbierung der Wertfreigrenze am Zoll von 300 auf 150 Franken stösst nicht auf einhellige Zustimmung. SP und Konsumentenschutz lehnen sie ab. Dem Detailhandel und der Wirtschaft geht sie hingegen zu wenig weit.

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