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Mord in Asylunterkunft – 16 Jahre Freiheitsstrafe für Messerstecher

Mord in Asylunterkunft – 16 Jahre Freiheitsstrafe für Messerstecher

27.10.2020, 09:3627.10.2020, 09:36
Blick auf den Ortseingang des Dorfes Mels, aufgenommen am Sonntag, 7. Juni 2015, in Mels. Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den FIFA-Ermittlungen den Sportrechtevermarkter Kentaro AG mit  ...
Bild: KEYSTONE

Ein 35-jähriger Algerier hat Anfang 2018 in einer Asylunterkunft in Mels SG einen 38-jährigen Mann mit einem Küchenmesser tödlich verletzt. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte ihn wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren.

Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Urteil werden dem Verurteilten noch weitere kleinere Straftaten vorgeworfen. Das Gericht ordnete neben der langjährigen Freiheitsstrafe eine Landesverweisung von 15 Jahren sowie eine Busse an. Eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Verwahrung lehnte es ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte und sein Opfer, ein Asylsuchender aus Ägypten, sollen einige Monate vor der Tat einen Streit gehabt haben. Dabei soll der Ägypter den Algerier durch einen Faustschlag am linken Ohr verletzt haben. Der Beschuldigte litt danach unter einem Tinnitus.

Gegenüber einem Bekannten in St. Gallen kündigte der Beschuldigte die Tat mehrfach an. Im Februar 2018 kaufte er in einem Brockenhaus ein Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge, fuhr nach Mels, versteckte das Messer beim Bahnhof. Danach ging er zur Asylunterkunft Heiligkreuz, wo sich das Opfer aufhielt.

Er holte das Messer, begab sich erneut zur Unterkunft, betrat den Schlafraum des Opfers und stach 29 Mal auf den Mann ein, der auf dem Bett mit dem Handy beschäftigt war. Das Opfer starb in der darauf folgenden Nacht im Spital an seinen schweren Verletzungen. Der Täter flüchtete zu Fuss, wurde aber kurz nach der Tat in Mels verhaftet.

Die Staatsanwältin warf ihm in der Verhandlung vom vergangenen Mittwoch vor, er habe planmässig und eiskalt gehandelt und vor den Augen der anderen Bewohner «wie wild auf den Ägypter eingestochen». Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und eine Verwahrung. Der Verteidiger beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags (aeg/sda)

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