Der Prozess um die Auslieferung von Roman Polanski (83) an die USA könnte in Polen in eine neue Runde gehen. Am Dienstag kam der Fall in Abwesenheit des polnisch-französischen Filmemachers vor das Oberste Gericht in Warschau. Ein Entscheid wird noch nicht erwartet.
Ein Krakauer Gericht hatte das US-Auslieferungsgesuch im Oktober letzten Jahres für unzulässig erklärt. Dagegen legte Generalstaatsanwalt und Justizminister der seit November 2015 regierenden Nationalkonservativen, Zbigniew Ziobro, Einspruch ein.
Polanski, gegen den die US-Justiz seit mehr als 30 Jahren wegen Sex mit einer Minderjährigen ermittelt, sei wegen seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden, kritisierte Ziobro. Seine Vorgänger hatten das Urteil der Krakauer Justiz akzeptiert.
Das südpolnische Gericht hatte die Auslieferung mit der Begründung abgelehnt, Polanski («Der Pianist», «Tanz der Vampire») hätte in den 1970er Jahren für die Tat bereits eine freiwillige Haftstrafe verbüsst. Die Juristen zweifelten ausserdem daran, dass dem Regisseur in den USA ein fairer Prozess gemacht würde.
Hebt die Warschauer Justiz dieses Urteil auf, kann der Prozess gegen Polanski, der einen Wohnsitz in Krakau hat, neu aufgerollt werden. Eine Entscheidung, ob das Urteil aufgehoben wird, wird am Dienstag noch nicht erwartet. (sda/dpa)