Sozialdetektive
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Fehler im Abstimmungsbüchlein: Bund muss Zahlen korrigieren



Der Bund korrigiert vor der Abstimmung über Versicherungsdetektive Zahlen. Dabei geht es um Observationen durch die Invalidenversicherung. Das gedruckte Abstimmungsbüchlein kann nicht mehr korrigiert werden.

Nach dem Druck der Abstimmungserläuterungen habe das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bemerkt, dass die Zahlen nicht richtig seien, schreibt die Bundeskanzlei in einer Mitteilung vom Mittwoch. Es habe deshalb eine Überprüfung bei den kantonalen IV-Stellen angeordnet. Diese ergab, dass weniger Observationen stattfanden.

In der gedruckten Fassung steht: «Die IV hat in der Zeit von 2009 bis 2016 im Durchschnitt in rund 2000 Fällen jährlich den Verdacht auf einen Versicherungsmissbrauch abgeklärt, davon in rund 220 Fällen mit einer Observation.»

Weniger Observationen

Korrekt ist laut dem BSV: «Die IV hat in der Zeit von 2010 bis 2016 im Durchschnitt in rund 2400 Fällen jährlich den Verdacht auf einen Versicherungsmissbrauch abgeklärt, davon in rund 150 Fällen mit einer Observation.»

Die elektronische Version der Abstimmungserläuterungen wurde in allen vier Sprachen angepasst. Auch auf der Website des BSV sind die neuen Zahlen aufgeschaltet. Das gedruckte und bereits verschickte Abstimmungsbüchlein kann nicht mehr korrigiert werden. Medien hatten zuvor berichtet, die vom Bund gemeldeten Zahlen stimmten nicht mit jenen der kantonalen IV-Stellen überein.

Beschwerde wegen Erläuterungen

Das Stimmvolk entscheidet am 25. November über das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten. Die Gegnerinnen und Gegner hatten die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates aus anderen Gründen kritisiert und gar den Versand stoppen wollen. Das Bundesgericht wies den Antrag des Referendumskomitees allerdings ab.

In diesem späten Stadium der Abstimmungsvorbereitungen rechtfertige sich ein Eingreifen mittels vorsorglicher Massnahmen nicht, schrieb das Gericht. Es wies darauf hin, dass die Abstimmung nachträglich aufgehoben werden könne. Dies wäre möglich, wenn die Abstimmung auf der Grundlage irreführender Informationen durchgeführt und die Vorlage angenommen würde.

Das wäre den Detektiven mit dem neuen Gesetz erlaubt

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Video: watson/Angelina Graf

Tendenziös und spekulativ

Inhaltlich hat das Bundesgericht über die Beschwerde des Referendumskomitees noch nicht entschieden. Dies wird es in einem nächsten Schritt tun. Das Komitee «Verein Referendum gegen Versicherungsspitzelei» kritisiert in seiner Abstimmungsbeschwerde, dass die Behörden tendenziös kommunizierten und Spekulationen verbreiten würden.

Umstritten ist, was das Gesetz genau erlaubt, über das die Stimmberechtigten am 25. November entscheiden. Der Bundesrat und das Parlament wollen den Sozialversicherungen ermöglichen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive überwachen zu lassen.

Blick ins Schlafzimmer?

Das Gesetz erlaubt Bild- und Tonaufzeichnungen. Mit richterlicher Bewilligung sind zudem Ortungsgeräte wie GPS-Tracker gestattet. Weniger klar ist, wo Personen observiert werden dürfen. Im Gesetz steht, die Person müsse sich an einem allgemein zugänglichen Ort befinden oder an einem Ort, der von einem solchen aus frei einsehbar ist. Das erlaubt die Observation einer Person, die sich auf dem Balkon befindet.

Doch darf der Detektiv auch von der Strasse aus ins Schlafzimmer filmen oder im Treppenhaus ein Gespräch aufzeichnen? Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, das wäre nicht erlaubt. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts gehörten diese Orte zur geschützten Privatsphäre.

Manche Juristen sehen das anders. Das gilt auch bei den Drohnen. Aus Sicht des Bundesrates wären solche als Instrument zur Standortbestimmung mit richterlicher Genehmigung zulässig, aber nicht zum Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen.

Mangelnde Gesetzesgrundlage

Die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung (Suva) hatten schon früher Versicherte observiert. 2016 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage dafür nicht genüge. Die Observationen mussten eingestellt werden.

Lehnt das Stimmvolk das Gesetz ab, dürfen die Sozialversicherungen keine Observationen durchführen – jedenfalls solange, bis das Parlament ein neues Gesetz beschlossen hat. Sagt das Stimmvolk Ja, werden die Details geregelt. (aeg/cma/sda)

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23Alle Kommentare anzeigen
    Alle Leser-Kommentare
  • Simon Probst 08.11.2018 08:49
    Highlight Highlight Ich wurde vor kurzem hier angepfiffen weil ich das büchlein nicht lese, weil es nicht neutral geschrieben ist.

    Das ist aber ein lustiger "zufall", ghihihi
  • Tom T. 07.11.2018 22:29
    Highlight Highlight Seit Dezember 17 kannten BR und Parlament die Schwächen und Schlupflöcher des Gesetzes : Die Versicherungen können ohne die strengen Auflagen der externen Detektive selbst ermitteln.
    Vor allem in den Social Media, denn was gepostet ist gilt als öffentlich. Auch wenn es der neidische Nachbar illegal fotografiert und gepostet hat. Facebook, Tinder oder Youtube und Co. werden offene Bücher für die Schnüffler sein.
    Deswegen wurde der Blick in die Wohnung nicht explizit ausgeschlossen. Es betrifft nicht nur Rentenbezüger, sondern Alle, auch Bezüger kurzfristiger Leistungen

    R.I.P. Facebook

  • Charming 07.11.2018 19:46
    Highlight Highlight Mit diesen falschen Zahlen wird noch extremer suggeriert, dass mit den Detektiven x-Millionen gespart werden könnte! Wieso werden nicht einfach z.B. ganz rechnerisch die Zahlen aufgelistet?! Pro Fall ein Jahr wären ca. 30k. Ein Jahr Detektiv-Kosten 100k. Ab 4 Fällen "rentiert" es! Bin Insider und weiss, dass massiv gelogen und manipuliert wird, um die Abstimmung zu gewinnen! Sauerei, beschämend für einen sog. Rechtsstaat!
  • ARoq 07.11.2018 17:59
    Highlight Highlight Da stimmen noch mehr Zahlen nicht.
    Die Spionage-Befürworter gehen in den Berechnungen der Ersparnisse davon aus, dass jeder aufgedeckter Betrüger danach bis zum AHV-Alter zu 100% arbeitet.
    In Wirklichkeit werden die Kosten einfach in die Sozialhilfe verschoben.
    • Watson - die Weltwoche der SP 07.11.2018 20:31
      Highlight Highlight Dann sollen Betrüger lieber nicht aufgedeckt werden?
    • [CH-Bürger] 07.11.2018 21:05
      Highlight Highlight es geht doch darum, einem Betrüger sein Fehlverhalten zu beweisen; dazu braucht eine Behörde gewisse Werkzeuge. die zentrale Frage ist, ob die jetzigen Möglichkeiten ausreichen oder ob man den „Ermittlern“ ein weiteres Instrument zugänglich machen möchte

      der Sozialhilfe-Beitrag fällt i.d.R. tiefer aus als ein IV-Bezug (deshalb lohnt es sich für gewisse Personen, eine IV-Rente zu erschleichen).
    • Matti_St 08.11.2018 02:05
      Highlight Highlight @CH-Bürger, genau du sagst es, die Behörden. Aber wir stimmen über private Ermittler (ohne schweizerische Berufsprüfung) als Auftraggeber private Firmen ab.
      Jetzt, mit der aktuellen Gesetzgebung, läuft es über die Behörden.
  • Majoras Maske 07.11.2018 17:46
    Highlight Highlight Spricht nicht für die Vorlage, wenn man es nötig hat, die Zahlen so sehr zu manipulieren, dass man sie korrigieren muss.
    • Faktensindböse 07.11.2018 22:09
      Highlight Highlight Also wenn bei durchschnittlich mehr Fällen im Jahr weniger Observationen staffinden als fälschlich behauptet spricht das NICHT für die Vorlage?
      Ich dachte das Argument gegen die Vorlage wäre u.a. "jeder der IV bezieht wird überwach" (überspitzt formuliert)?
      Sorry, wenn dann wäre es ja eine Manipulation die den Gegner der Vorlage nützt?
      Und ob du dann einen Fehler auch gleich als Manipulation ververschwörungstheoretisieren würdest? Wohl eher nicht ;)
  • Avalon 07.11.2018 17:30
    Highlight Highlight Hm ... Also wäre das Plakat von Berset mit der langen Nase doch angebracht gewesen?
    Etwas dürftig die Info, was muss denn wie korrigiert werden?
  • Garp 07.11.2018 17:23
    Highlight Highlight Etwas dürftig die Information. Wie müssen die Zahlen korrigiert werden? Wie gross ist die Diskrepanz. Dann sind also im gedruckten Abstimmungsbüchlein falsche Zahlen, die in die eine oder andere Richtung manipulieren. Die Abstimmung müsste somit verschoben werden.
    • Madison Pierce 07.11.2018 18:03
      Highlight Highlight Falls die Vorlage angenommen wird, wird es wohl kein Problem sein, da die Stimmbürger mit zu vielen Observationen gerechnet haben.

      Wird sie abgelehnt, kann man natürlich argumentieren, mit der kleineren Zahl von Observationen wäre sie angenommen worden.

      Sauber, aber auch teuer, wäre auf jeden Fall eine Verschiebung der Abstimmung.
    • Töfflifahrer 07.11.2018 18:17
      Highlight Highlight Ich bin auch der Meinung das ganze müsste zurück zum Absender.
      Ich bin für Kontrolle, aber hier sind einfach zuviele Unbekannte.
    • Garp 07.11.2018 18:26
      Highlight Highlight Hier geht es nun um die falschen Zahlen Töfflifahrer, nicht um die Vorlage an und für sich.
    Weitere Antworten anzeigen
  • milkdefeater 07.11.2018 17:22
    Highlight Highlight Passiert.
    • Garp 07.11.2018 17:38
      Highlight Highlight Ja, kann passieren, dann muss man die Abstimmung aber verschieben.
    • Rechthaberwoman 07.11.2018 17:41
      Highlight Highlight Schon wieder.
    • milkdefeater 07.11.2018 18:55
      Highlight Highlight Na dann. Passiert's halt nicht.
    Weitere Antworten anzeigen

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