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«Huren-Heiko» auch von Zürcher Obergericht schuldig gesprochen

«Huren-Heiko» auch von Zürcher Obergericht schuldig gesprochen

13.01.2020, 12:2613.01.2020, 15:48
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"Ein exemplarischer Fall von exzessiver Gewalt nach Fussballspielen": Das Zürcher Obergericht schickt einen 23-jährigen Lehrling 7 Jahre ins Gefängnis. (Archivbild)
Das Zürcher Obergericht.Bild: KEYSTONE

Der als «Huren-Heiko» bekannte deutsche Bordellbetreiber ist auch vom Zürcher Obergericht wegen illegaler Bordelle in Wohnungen in der Stadt Zürich schuldig gesprochen worden. Der 48-Jährige wurde am Montag mit einer Busse von 3800 Franken bestraft.

Der Wirtschaftsingenieur wurde schuldig gesprochen des mehrfachen unzulässigen Betreibens der Salonprostitution ohne die dazu erforderliche Bewilligung. Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich von letztem Mai, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte.

Das Bezirksgericht hatte es als erwiesen erachtet, dass alle von «Huren-Heiko» zwischen Juli 2016 und März 2018 in Zürich angemieteten Wohnungen zur Ausübung der Prostitution genutzt wurden. Von diesen unzulässigen Umständen habe der Mann zumindest gewusst.

Gleichzeitig könne er sich nicht auf eine Ausnahmeregelung für Kleinstsalons berufen, welche Bordelle mit maximal zwei Prostituierten von der Bewilligungspflicht befreit. Dies, weil in den Liegenschaften zusammengenommen zahlreiche verschiedene Prostituierte arbeiteten und meist mehrere Liegenschaften gleichzeitig genutzt wurden, schrieb das Bezirksgericht.

Diesmal persönlich erschienen

Der Angeklagte, der im Gegensatz zur Verhandlung bei der Vorinstanz nun selber vor dem Obergericht erschien, bestritt nicht, mehrere Wohnungen in Zürich gemietet zu haben – jeweils drei bis vier gleichzeitig.

Er habe diese Wohnungen aber lediglich aus Gefallen für eine Reihe von «Damen» aus Deutschland angemietet und ihnen diese «zum Selbstkostenpreis weitervermietet», sagte er als Begründung seiner Berufung. Viele der Frauen habe er aus Deutschland gekannt, wo er für deren Escort-Dienste Inserate erstellt habe.

«Ich war zu keiner Zeit ein Bordellbetreiber», beteuerte der mittlerweile in Hannover wohnhafte Mann. Hingegen gab er zu, von den Absichten der Frauen gewusst zu haben, Escort-Services und Massagen anzubieten.

Nur eingeschränkte Urteilsprüfung

Das Obergericht überzeugen konnte er nicht. Allerdings verwies der vorsitzende Richter darauf, dass es sich lediglich um ein Übertretungsstrafverfahren handle. Dies, weil Verstösse gegen die Prostitutionsgewerbeverordnung ein Delikt seien, das lediglich mit Busse bestraft werde. Daher habe das Obergericht nur eine eingeschränkte Prüfung des erstinstanzlichen Urteils vorgenommen.

«Vielmehr müssten Sie uns überzeugen, dass das Bezirksgericht geradezu willkürlich entschieden hätte», sagte der Richter zum Angeklagten. Das sei diesem aber nicht gelungen.

«Sie verwechseln wohl den Vorwurf des Verstosses gegen die Prostitutionsverordnung mit dem Vorwurf der Zuhälterei», kommentierte der Richter die Berufungsbegründung des Angeklagten, der sich selber verteidigte. Zuhälterei werde ihm – zumindest in diesem Verfahren – nicht vorgeworfen.

Es gehe einzig um das Zurverfügungstellen von Räumen für Prostitutionszwecke. «Früher haben Sie das einigermassen konkret bestritten, heute haben Sie es einigermassen konkret zugegeben», erklärte der Richter. Aufgrund der Anzahl der Wohnungen sei das bewilligungspflichtig gewesen.

Bereits 2017 verurteilt

Sollte der Verurteilte die Busse von 3800 Franken nicht bezahlen, muss er für 38 Tage ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Bei der verfügten Busse handelt es sich bereits um eine Zusatzstrafe. «Huren-Heiko» war schon 2017 hoch gebüsst worden. Der Ingenieur hatte damals im Zürcher Unterland Wohnungen zu illegalen Bordellen umfunktioniert. «Mädchen-WGs» nannte er diese Betriebe.

Ganz erfolglos ist er in der Auseinandersetzung mit den Behörden aber nicht. «Mangels einer genügenden Beweislage» hatte ihn schon das Bezirksgericht vom Vorwurf des Verstosses gegen die Verordnung zum freien Personenverkehr freigesprochen.

In die Schlagzeilen kam der Bordellbetreiber erstmals, weil er eine seiner «Mädchen-WGs» in der Wohnung einer Zürcherin eingerichtet hatte, die für einen Sprachaufenthalt auf Hawaii war. Sie hatte ihm die Wohnung möbliert untervermietet und wusste von nichts. (aeg/sda)

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Ein intimer Blick in die Bordellzimmer dieser Welt
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Ein intimer Blick in die Bordellzimmer dieser Welt
Die meisten fotografischen Arbeiten über Prostitution zeigen die Frauen und Männer selbst. Nicht so Yoshiko Kusanos Fotoessay «Bordelle» erschienen bei Scheidegger & Spiess, Zürich.

Alle Fotos: Yoshiko Kusano
quelle: yoshiko kusano / yoshiko kusano
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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Neruda
13.01.2020 14:24registriert September 2016
Haha 3800 Fränkli.. Da hat es sich ja locker gelohnt für ihn... Typische Schweizer Justiz bei Wirtschaftskriminalität. Betrug lohnt sich bei diesen mickrigen Bussen ja immer...
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who cares?
13.01.2020 13:39registriert November 2014
"Verstosses gegen die Verordnung zum freien Personenverkehr" hihi
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MaxHeiri
13.01.2020 14:52registriert März 2016
Ich muss immer wieder schmunzeln, wenn "Huren-Heiko" wieder in den Medien kommt. Dieser narrt die Behörden seit Jahren und wird kaum richtig bestraft.
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So mies wird das Wetter am Wochenende, aber wir hätten da ein paar Ideen für dich

Die Badehose war schon entstaubt, der Grillplatz gereinigt. Und nun kommt doch der Winter zurück. Die Schweiz hat gerade mit Minimaltemperaturen um den Gefrierpunkt zu kämpfen. Der April zeigt sich also wieder von seiner widerspenstigen Seite.

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