Das Reform-Paket «Altersvorsorge 2020» verbessert bei der AHV gemäss einer Studie der UBS zwar die Finanzierung der Renten. Nach wie vor bleibe jedoch eine grosse Finanzierungslücke. Zudem verstärke die Reform die Ungleichbehandlung der Generationen.
Die 1. Säule der Schweizer Altersvorsorge hat ein Problem. Die demografische Entwicklung in der Schweiz führt in der AHV zu einer wachsenden Finanzierungslücke. So stehen den Vermögensreserven der AHV gemäss einer Studie der UBS ungedeckte Leistungsversprechen von rund 1000 Milliarden Franken gegenüber. Das entspricht 173 Prozent der Wirtschaftsleistung der Schweiz in einem Jahr (BIP).
Die Rentenreform «Altersvorsorge 2020», die im Herbst zur Abstimmung kommt, sollte diese Lücke schliessen. Gemäss der Studie der UBS tut sie dies jedoch nur unvollständig. Auch bei einer Annahme der Vorlage bleibe eine Finanzierungslücke von 826 Milliarden Franken, heisst es in der Studie. Die Lücke schliesse sich lediglich um 38 Prozentpunkte auf 135 Prozent des BIP.
Den grössten Sanierungsbeitrag liefert dabei die Erhöhung der Mehrwertsteuer (28,5 Prozentpunkte). Auch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre (15,6 Prozentpunkte) und die Erhöhung des Beitragssatzes (15,4 Prozentpunkte) tragen zur Sanierung bei. Die Erhöhung der Altersrente um 70 Franken (-24.5 Prozentpunkte) dagegen reisst neue Löcher in die Kassen der AHV.
Zudem kommt die Studie zum Schluss, dass die Rentenreform die bereits bestehende Umverteilung von Jung zu Alt noch verstärkt. So führe die Reform zu einer Mehrbelastung der 18 bis 35-Jährigen von 9000 bis 15'000 Franken.
65- bis 85-Jährige dagegen würden nur mit 600 bis 4000 Franken mehr zur Kasse gebeten. 53 bis 63-Jährigen profitierten von der Reform sogar, weil sie nur noch wenige Jahre höhere Beiträge zahlen müssten, gleichzeitig aber bereits von höheren AHV-Renten profitierten.
Gleiches stellt die UBS auch bei der Reform der 2. Säule, der Pensionskassen, fest. Bei Umsetzung der Reform würden zwar die ungedeckten Leistungsverpflichtungen der Pensionskassen für alle Jahrgänge sinken.
Der in der Reform vorgesehene Besitzstandsschutz sorge jedoch dafür, dass Männer über 45 Jahre durch die Senkung des Umwandlungssatzes nahezu nicht belastet würden. Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Renten. Die Studie bemängelt zudem, dass die Reform die bestehende Querfinanzierung der Rentner durch die Erwerbstätigen nur teilweise reduziere. (sda)